Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Sie haben das Recht, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraf 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.

Diese können zum Beispiel sein:

  • Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt.
  • Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Auch anhängige Verfahren bei obersten Bundesgerichten (Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht) können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für einen Einspruch mit Ruhenlassen genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerfall betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.

Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.

Bewertungen des Textes: In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

         

2.50 von 5
Anzahl an Bewertungen: 2

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt