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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Muss ich mein Einkommen aus dem Ausland angeben?

Sie müssen alle Einkünfte - inländische und ausländische - in der deutschen Steuererklärung angeben, die Sie im Veranlagungszeitraum erwirtschaftet haben.

Bei den ausländischen Einkünften muss zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:

  1. Die ausländischen Einkünfte sind z. B. aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder eines anderen Abkommens im Steuerbereich in Deutschland steuerfrei. In diesem Fall sind die steuerfreien Einkünfte in der Anlage AUS bzw. bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Anlage N-AUS anzugeben. Diese steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie werden in die Bemessung des Steuersatzes einbezogen, der auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist.
  2. Die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland voll steuerpflichtig. In diesem Fall sind die ausländischen Einkünfte genauso wie inländische Einkünfte in der Steuererklärung in den entsprechenden Anlagen zu erklären. Wurden auf die ausländischen Einkünfte im Ausland Steuern entrichtet, können diese auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Die anrechenbaren ausländischen Steuern können dann in der Anlage AUS erfasst werden.
  3. Der ausländische Arbeitslohn ist aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) oder einer Zwischenstaatlichen Übereinkunft (ZÜ) steuerfrei. Die Einkünfte sind in diesem Fall ebenfalls in der Anlage N-AUS anzugeben und unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Hier können Sie sich über die von Deutschland abgeschlossenen DBA informieren: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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