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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2024) Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?

Eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) im Privathaushalt liegt vor, wenn der monatliche Arbeitslohn 538 Euro nicht überschreitet, unabhängig von der Arbeitszeit.

Die Aufwendungen für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe können Sie mit 20 Prozent, maximal 510 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Seit 2009 wird dieser Höchstbetrag auch dann vollständig gewährt, wenn die Beschäftigung nicht das gesamte Jahr besteht.

Der Arbeitgeber (also der Privathaushalt) zahlt für die Haushaltshilfe Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale: 5 Prozent für die Renten- und Krankenversicherung sowie 2 Prozent für die Steuer. Die Steuervergünstigung gibt es jedoch nur, wenn der Arbeitgeber das Haushaltsscheckverfahren nutzt.

Beispiel: Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe monatlich 100 Euro, ergibt das 1.200 Euro im Jahr. Davon zieht das Finanzamt 20 Prozent ab, also 240 Euro, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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