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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie setze ich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes richtig ab?

Seit 2010 können Beiträge zur Basis-Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch für Beiträge, die Eltern für ein unterhaltsberechtigtes Kind übernehmen – unabhängig davon, ob sie Versicherungsnehmer sind oder das Kind.

Allerdings hängt die steuerliche Berücksichtigung davon ab, wer Versicherungsnehmer ist und ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Fall 1: Kindergeldanspruch besteht – Eltern sind Versicherungsnehmer
  • Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben abziehbar.
  • Eintrag in der „Anlage Kind“.
  • Beiträge für Wahlleistungen oder Auslandskrankenversicherung zählen als „andere Versicherungen“ und sind ebenfalls in der Anlage Kind anzugeben.
Fall 2: Kindergeldanspruch besteht – Kind ist Versicherungsnehmer
  • Eltern können die übernommenen Beiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
  • Eintrag in der „Anlage Kind“.
  • Beiträge für Wahlleistungen oder Auslandsversicherung sind in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ abziehbar.

Hinweis: Es ist unerheblich, ob die Eltern die Beiträge direkt bezahlt oder dem Kind erstattet haben. Entscheidend ist, dass sie die Kosten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht tragen – in Form von Bar- oder Sachunterhalt.
(§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Sätze 2 und 3 EStG; Gesetz vom 12.12.2019)

Fall 3: Kein Kindergeldanspruch – Eltern sind Versicherungsnehmer
  • Beiträge sind als eigene Sonderausgaben abziehbar.
  • Eintrag in der „Anlage Vorsorgeaufwand“.
Fall 4: Kein Kindergeldanspruch – Kind ist Versicherungsnehmer
  • Beiträge sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.
  • Sie können aber als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG geltend gemacht werden.
  • Eintrag in der „Anlage Unterhalt“.
  • Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen (2025: 12.096 Euro) erhöht sich um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Eine zumutbare Eigenbelastung wird nicht angerechnet.
Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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