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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2025) Was ist der Unterschied zwischen Grenzgängern und Grenzpendlern?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was ist der Unterschied zwischen Grenzgängern und Grenzpendlern?

Grenzpendler wohnen im Ausland und erzielen ihr Einkommen überwiegend in Deutschland. Sie können sich auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1 Abs. 3 EStG):

  • Relative Grenze: Mindestens 90 % der Gesamteinkünfte stammen aus Deutschland, oder
  • Absolute Grenze: Die im Ausland erzielten Einkünfte überschreiten nicht den Grundfreibetrag. Dieser beträgt 2025:
    - 12.096 € für Alleinstehende
    - 24.192 € für Verheiratete
Grenzgängerregelung mit bestimmten Ländern

Grenzgänger wohnen in Deutschland und arbeiten im benachbarten Ausland – oder umgekehrt. Sie pendeln in der Regel täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort. Für sie gelten je nach Land besondere Regeln nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):

  • Frankreich: Grenzzone 20 km beiderseits der Grenze
  • Österreich: Grenzzone 30 km beiderseits der Grenze
  • Schweiz: Keine festgelegte Grenzzone mehr. Es genügt, dass regelmäßig gependelt wird.

Besteuerung: Der Arbeitslohn wird im Wohnsitzstaat versteuert. Deutsche Grenzgänger geben daher eine Einkommensteuererklärung in Deutschland ab. Neben der Anlage N ist auch die Anlage N-Gre auszufüllen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Kein Grenzgängerstatus bei anderen Ländern

Für Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Polen und Tschechien besteht keine spezielle Grenzgängerregelung. Es gilt die allgemeine Besteuerungsregel: Der Arbeitslohn wird im Tätigkeitsstaat versteuert. In Deutschland bleibt der Lohn steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was den Steuersatz für andere inländische Einkünfte erhöhen kann.

Hinweis zu Homeoffice-Zeiten

In vielen Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. mit Frankreich, Luxemburg, Belgien) wurden inzwischen feste Toleranzgrenzen für Homeoffice-Tage eingeführt. Solche Tage gelten bis zu einem bestimmten Umfang (z. B. 34 Tage pro Jahr) als unschädlich für den Grenzgängerstatus. Da die Regelungen je nach Staat variieren, sollte im Einzelfall geprüft werden, ob das Besteuerungsrecht weiterhin dem Wohnsitzstaat zusteht.

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