Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2018) Aufwendungen für

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Aufwendungen für

Wählen Sie hier aus, welche Aufwendungen für die Kinderbetreuung Ihnen im Jahr 2018 entstanden sind.

Als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind Aufwendungen für:

  • Kindergarten / Hort
  • Kindertagesstätte
  • Tagesmutter
  • Babysitter
  • Kindererzieher/-in
  • Kindermädchen
  • Au-Pair

Nicht abzugsfähig sind beispielsweise:

  • Kosten für Nachhilfeunterricht
  • Fahrtkosten
  • Kosten für eine Klassenfahrt

Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist, dass Sie eine Rechnung oder einen anderen schriftlichen Beleg haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist auch bei angestellten Betreuungspersonen - sogar im Rahmen eines Minijobs - davon abhängig, dass die Kosten mittels Rechnung nachgewiesen werden und die Zahlung nicht bar, sondern über ein Konto der Betreuungsperson abgewickelt wird (BFH-Urteil vom 18.12.2014, III R 63/13).

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt