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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Haben Sie andere wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erhalten?

Hier können Sie wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erfassen.

Erfassen Sie hier nur wiederkehrende Bezüge, die voll steuerpflichtig sind.

  • Leibrenten sind im Dialog »Renteneinkünfte« zu erfassen.
  • Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, sie unterliegen dem sogenannten "Realsplitting".

Unterliegen die Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren, können Sie dies durch Anklicken der Box in der letzten Spalte (TEV = Teileinkünfteverfahren) angeben. Beim Teileinkünfteverfahren werden die Einkünfte in einen steuerfreien (40%) und einen steuerpflichtigen (60%) Anteil aufgeteilt. Das Gleiche gilt für die Werbungskosten.

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FOCUS Money 02/2023

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