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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Ermäßigten Steuersatz wegen Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen.

Sofern Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, können Sie für den Veräußerungsgewinn einen Veräußerungsfreibetrag beantragen.

Ermäßigter Steuersatz: Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt. Er kann auf Antrag auch mit einem ermäßigten Steuersatz, und zwar mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes und mindestens 14 %, versteuert werden.

Der ermäßigte Steuersatz wird wie der Veräußerungsfreibetrag nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:

  • Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein.
  • Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001.
  • Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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PC Magazin 04/2019: Sehr gut
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