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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Die Ausgaben für eine Berufsausbildung können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das heißt, diese Kosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit natürlich auch Ihre Steuerlast.

Maßgebend ist hier eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium als erste Berufsausbildung. Weitere Bildungsmaßnahmen nach dem ersten Berufsausbildungsabschluss sind Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten absetzbar.

Wichtig: Geht es bei einer Ausbildung oder einer Fortbildung lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby (z.B. VHS-Kurse) ohne erkennbare Absicht, später eine Erwerbstätigkeit in diesem Bereich auszuüben, können die Kosten nicht abgesetzt werden. Solche Kosten sind als "Liebhaberei" bzw. als "Privatangelegenheit" nicht steuerlich abzugsfähig.

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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