Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) 10 Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile (InvStG)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2022 finden Sie unter:
(2022): 10 Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile (InvStG)

Erfassen Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile lt. Zeile 10 Ihrer Steuerbescheinigung.

Die ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 1.1.2009 erworbene und seit dem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt.

Die einzutragenden Beträge können Sie dem nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung entnehmen.

Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren.

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

Focus Money
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Focus
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt