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Feldhilfe: (2022) Wollen Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wollen Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen?

Hier können Sie die neue Homeoffice-Pauschale geltend machen, die die Bundesregierung im Dezember 2020 neu eingeführt hat.

Alle Arbeitnehmer, die 2022 ins Homeoffice mussten, dürfen die Kostenpauschale von 5 Euro pro Tag von der Steuer absetzen. Die Pauschale beträgt maximal 600 Euro und kann folglich für maximal 120 Tage geltend gemacht werden.

Jeder Arbeitnehmer, der zwar zu Hause arbeiten musste, aber über kein eigenes Arbeitszimmer verfügt, kann die Pauschale beanspruchen.

Im Gegensatz dazu können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur geltend gemacht werden, wenn ein vollwertiges Arbeitszimmer existiert, das überwiegend (min. 90 Prozent) für berufliche Zwecke genutzt wird.

Aus Vereinfachungsgründen können auch Arbeitnehmer, bei denen die Abzugsvoraussetzungen eines Arbeitszimmers vorliegen, anstelle der tatsächlichen Aufwendungen den Pauschalbetrag für das Homeoffice absetzen.

Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausübt und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.

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