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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Liegt Ihnen eine Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung für Ihre Wohnung oder Ihr Haus vor?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Ihnen als Mieter oder als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung vorliegt.

In der Regel stellen Hausverwaltungen eine gesonderte "Bescheinigung nach § 35a EStG", in der die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Handwerkerleistungen detailliert bescheinigt werden. So können auch Mieter oder Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten für Leistungen geltend machen, die der Vermieter oder die Hausverwaltung in Auftrag gegeben haben.

Wenn Ihnen keine aktuelle Abrechnung für 2023 oder eine Bescheinigung nach § 35a EStG vorliegen, ist dies kein Problem. In diesem Fall dürfen Sie die Ihnen vorliegende Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr für das aktuelle Steuerjahr zugrunde legen. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren.

Alle Privatpersonen, die Handwerker oder Dienstleister selbst beauftragt haben, müssen die Ausgaben in dem Steuerjahr geltend, in dem die entsprechende Rechnung bezahlt wurde. (BMF-Schreiben vom 09.11.2016)

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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