Feldhilfe:
Name des Steuerberaters / Lohnsteuerhilfevereins
Vorname des Steuerberaters / Lohnsteuerhilfeverein 2. Zeile
Straße, Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Weitere Angaben, z. B. Telefonnummern, Steuernummer, USt-IdNr. und die Bankverbindung.
Telefon des Steuerberaters / Lohnsteuerhilfevereins
Bearbeiterkennzeichen
Mandantennummer
Bearbeiterkennzeichen
Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt.
Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Anfertigung Ihrer Steuererklärungen mitgearbeitet hat, können Sie hier den Namen und die Anschrift der Person an, die bei der Anfertigung dieser Steuererklärung mitgewirkt hat.
Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellt. Die Angaben werden auf den Formularen und bei ELSTER in den entsprechenden Feldern ausgegeben.
Wichtig:
- Diese Daten dürfen auf keinen Fall angegeben werden, wenn Ihnen zwar jemand bei der Erstellung geholfen hat, dieser jedoch nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zur Beratung befugt ist.
- Eine Abgabe Ihrer Steuererklärung ist in diesem Fall nur mittels Online-Abgabe möglich. Die Abgabe der Steuerformulare in Papierform ist nicht erlaubt.