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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Wenn Sie vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen haben (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn Sie das Essen nicht gegessen haben.

  • Frühstück: 5,60  Euro (20 % von 28 Euro)
  • Mittag- oder Abendessen: je 11,20  Euro (40 %)
  • Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
  • Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
  • Wenn Sie einen Teil des Essens selbst bezahlt haben, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.

Tipp: Bewahren Sie Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).

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