Kategorie: Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen zu Lohnsteuer-kompakt.de!

 

Neue Funktion bei Lohnsteuer kompakt: Erste Online- Steuer-Software mit Live-Spar-Rechner

Ab sofort bekommen Kunden von Lohnsteuer kompakt einen ganz besonderen Service geboten. Lohnsteuer kompakt weist Steuerpflichtige nach Eingabe ihrer Daten darauf hin, in welchen Bereichen sie noch legal Steuern sparen können. Das Besondere: Anstatt einfach nur allgemeine Tipps zu geben, rechnet Lohnsteuer kompakt das individuelle Steuer-Spar-Potenzial genau aus.


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Lohnsteuer kompakt erste Online-Steuersoftware mit Bescheidprüfung

Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
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Steuererklärung für 2012 ist ab sofort möglich

Mit Lohnsteuer kompakt starten Sie in die neue Steuersaison. Als erste deutsche Steuersoftware bietet Lohnsteuer kompakt Ihnen seit dem 16.11.2012 die Einkommensteuererklärung für 2012 an. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres 2012 möglich.

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So gelingt der Steuerendspurt 2012

Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.

Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.

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Lohnsteuer kompakt bietet Geringverdienern die kostenlose Steuererklärung

Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 10.000 pro Jahr können die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt im Jahr 2012 vollkommen kostenfrei nutzen. Sie profitieren neben der für alle Nutzer kostenlosen Dateneingabe und -prüfung sowie der unentgeltlichen Steuerberechnung auch von der gebührenfreien Abgabe ihrer Steuerunterlagen.
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