Frühstartrente 2026: So funktioniert die neue Altersvorsorge für Kinder

Frühstartrente 2026: So funktioniert die neue Altersvorsorge für Kinder
© forium GmbH / Bild mit KI generiert.

Mit der Frühstartrente 2026 will der Staat bereits im Kindesalter den Grundstein für eine private Altersvorsorge legen. Vorgesehen ist, dass der Bund für anspruchsberechtigte Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt.

Wichtig: Bei der Frühstartrente handelt es sich derzeit noch um ein Gesetzgebungsvorhaben. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das Gesetz ist aber noch nicht endgültig verabschiedet und noch nicht in Kraft.

Die nachfolgenden Angaben geben daher den aktuellen Stand des Gesetzentwurfs und der dazu veröffentlichten Informationen des Bundesfinanzministeriums wieder. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind weiterhin möglich.

Das Bundesfinanzministerium hat bereits einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog zur Frühstartrente veröffentlicht, der wichtige Details zur geplanten Förderung erläutert.

Wie soll die Frühstartrente 2026 funktionieren?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf können Eltern für ihr Kind einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag zur Altersvorsorge bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und entsprechend zertifiziert ist.

Der Bund soll ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in diesen Vertrag einzahlen. Eigene Beiträge der Eltern sollen für die staatliche Förderung nicht erforderlich sein.

Zusätzlich sollen private Zuzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Das Geld muss dabei nicht zwingend von den Eltern stammen. Auch Großeltern oder andere Personen könnten für das Kind einzahlen.

Nach dem 18. Geburtstag soll der Altersvorsorgevertrag durch eigene Beiträge weiter bespart werden können. Alternativ soll das vorhandene Vermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.

Wichtig ist: Das durch die Frühstartrente gebildete Vermögen soll ausdrücklich der Altersvorsorge dienen. Eine Auszahlung ist nach dem derzeitigen Gesetzentwurf grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen.

Was soll passieren, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?

Nach den aktuellen Planungen soll die staatliche Förderung nicht davon abhängen, ob sich die Eltern selbst um einen Vertrag kümmern.

Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, sollen die vorgesehenen Beträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Förderung soll dadurch nicht verloren gehen.

Wird später ein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, sollen die für das Kind angesparten Mittel auf diesen Vertrag übertragen werden können.

Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die kollektive Anlage allerdings erst 2028 beginnen. Dadurch sollen Eltern zunächst Zeit erhalten, selbst einen geeigneten Vertrag abzuschließen.

Wer soll Anspruch auf die Frühstartrente haben?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen ab dem Geburtsjahrgang 2020 Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr anspruchsberechtigt sein, wenn sie ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Entscheidend soll dabei der Wohnsitz des Kindes sein. Der Wohnsitz der Eltern soll für die Anspruchsberechtigung grundsätzlich nicht ausschlaggebend sein. Auch der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland ist nach dem derzeitigen Regierungsentwurf nicht die entscheidende Voraussetzung.

Damit wäre der Kreis der Begünstigten vergleichsweise weit gefasst.

Wann soll die Frühstartrente starten?

Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abgeschlossen werden. Vorgesehen ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Der Start soll nach derzeitigem Stand gestaffelt erfolgen:

Jahr Geplante begünstigte Geburtsjahrgänge
2026 Der Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend erhalten
2027 Geplanter Start mit den Jahrgängen 2020 und 2021
ab 2028 Jährlich soll der Jahrgang hinzukommen, der im jeweiligen Jahr das 6. Lebensjahr vollendet

Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Die tatsächlichen ersten Auszahlungen sollen nach derzeitigem Stand jedoch erst 2027 beginnen.

Auch diese Termine sind noch nicht endgültig. Sie beruhen auf dem aktuellen Regierungsentwurf und können sich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern.

Wie sollen die Erträge steuerlich behandelt werden?

Ein wesentlicher steuerlicher Vorteil der geplanten Frühstartrente betrifft die Besteuerung während der Ansparphase.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die innerhalb des Standarddepot-Vertrags erzielten Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Gewinne, Dividenden oder andere Erträge würden damit während der jahrzehntelangen Ansparphase nicht laufend besteuert.

Steuerfreiheit während der Ansparphase würde allerdings nicht bedeuten, dass die spätere Auszahlung insgesamt steuerfrei ist. Vorgesehen ist vielmehr eine nachgelagerte Besteuerung. Die steuerliche Belastung soll damit grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase entstehen.

Wer zusätzlich eigenes Geld in den Vertrag eines Kindes einzahlt, soll diese Zahlungen zudem nicht automatisch als Sonderausgaben abziehen können. Ein Sonderausgabenabzug setzt grundsätzlich eigene begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Auch die steuerliche Behandlung ist noch nicht endgültig gesetzlich festgeschrieben. Maßgeblich wird die Fassung sein, die am Ende des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich beschlossen und verkündet wird.

Wie viel Vermögen könnte aus 10 Euro im Monat entstehen?

Auf den ersten Blick erscheinen 10 Euro im Monat überschaubar. Entscheidend ist jedoch der sehr lange Anlagezeitraum.

Nach einer Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums ergeben sich aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro. Bei einer unterstellten durchschnittlichen Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr könnte daraus bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro entstehen.

Bleibt dieses Geld anschließend langfristig investiert, könnten daraus bis zum Rentenalter rund 53.000 Euro werden.

Legen Eltern zusätzlich monatlich 10 Euro an, würde sich das eingezahlte Kapital bis zur Volljährigkeit verdoppeln. Nach der Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums zur Frühstartrente könnte das Vermögen bis zum Rentenalter dann auf rund 107.000 Euro anwachsen.

Dabei handelt es sich ausschließlich um Modellrechnungen. Eine Rendite von 7 Prozent pro Jahr ist nicht garantiert. Die tatsächliche Wertentwicklung kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Außerdem sind die genannten Beträge nominal und berücksichtigen weder die Inflation noch eine spätere Besteuerung.

Was sollten Eltern zur Frühstartrente 2026 beachten?

Eltern müssen derzeit noch keinen Vertrag abschließen. Die gesetzlichen Regelungen sind noch nicht endgültig verabschiedet. Entsprechende zertifizierte Standarddepot-Verträge sollen erst im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften angeboten werden.

Die derzeit veröffentlichten Informationen dienen daher vor allem der Orientierung. Konkrete Entscheidungen sollten erst auf Grundlage des endgültig beschlossenen Gesetzes und der später angebotenen Vertragsbedingungen getroffen werden.

Nach dem derzeitigen Konzept soll die staatliche Förderung unabhängig von zusätzlichen privaten Einzahlungen gewährt werden. Familien müssten also nicht selbst Geld einzahlen, damit ihr Kind die monatlichen 10 Euro erhält.

Wer finanziell mehr für die Altersvorsorge seines Kindes tun möchte, könnte das geplante Depot zusätzlich besparen. Vor einer Entscheidung sollten jedoch nicht allein mögliche Renditen betrachtet werden. Auch Kosten, Anlagestrategie, Risikostreuung und die sehr langfristige Bindung des Geldes spielen eine wichtige Rolle.

Fazit: Frühstartrente 2026 ist bislang nur geplant

Die Frühstartrente 2026 soll Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern einen frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Mit monatlich 10 Euro fällt die unmittelbare staatliche Förderung zwar vergleichsweise gering aus. Durch den langen Anlagezeitraum könnte daraus dennoch ein nennenswertes Altersvorsorgevermögen entstehen.

Positiv ist zudem geplant, dass Kinder nicht leer ausgehen sollen, wenn ihre Eltern keinen eigenen Vertrag eröffnen. In diesem Fall soll eine kollektive Kapitalanlage greifen.

Entscheidend ist jedoch: Die Frühstartrente ist derzeit noch nicht geltendes Recht. Grundlage der beschriebenen Regelungen ist der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und der Verkündung steht endgültig fest, welche Regelungen tatsächlich gelten werden.

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