Plötzlich Steuernachzahlung – welche Möglichkeiten bestehen?

Gerade Selbstständige kennen das Problem. Bislang sind die Vorauszahlungen recht überschaubar, dafür lief das letzte Jahr so richtig gut. Und mit dem nächsten Steuerbescheid kommt das böse Erwachen: Die Nachzahlung ist riesig, gleichzeitig wird die Vorauszahlung angepasst und alles muss scheinbar sofort bezahlt werden. Doch auch Angestellten kann dies geschehen, denn wechseln sie die Steuerklasse, steht auf dem Steuerbescheid liebend gerne eine Forderung an der Stelle der Summe, die man eigentlich zurückerwartet hat. Aber was können Betroffene in der Situation machen? Dieser Artikel gibt einige Hinweise.

Stundung beantragen

Generell gilt, dass Panik unangebracht ist. Gerade bei »kleinen« Selbstständigen, Jungunternehmern oder Personen, die frisch die Steuerklasse wechselten, ist das Finanzamt gar nicht so ablehnend. Bei kleineren Forderungen lassen sie sogar häufig mit sich reden und erlauben es beispielsweise, ganz unbürokratisch die Summe in zwei oder drei Raten zu bezahlen. Doch auch hier gilt, dass nur Sprechenden geholfen werden kann. Wer freundlich nachfragt und von sich aus schon eine realistische Lösung anbietet, der hat oftmals Glück. Ansonsten gibt es die Option, die sogar im Gesetz steht: Die Beantragung der Stundung der Nachzahlung:

  • Beantragung – sie muss schriftlich beantragt werden. Hierzu gibt es online diverse Vorlagen, auch das Elster-Portal hält eine entsprechende Vorlage bereit. Alternativ bietet sich die Beauftragung eines Steuerberaters an.
  • Bewilligung – die Stundung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie kann, muss aber nicht bewilligt werden.
  • Kosten – für die Stundung fallen hohe Zinsen an, weshalb sie sich nur in Notsituationen lohnt.

Wichtig ist, zu wissen, dass die Stundung jederzeit zurückgenommen werden kann. Die Raten müssen nun absolut pünktlich erfolgen, oft ist hierfür auch der Lastschrifteinzug notwendig. Bei einer verspäteten Zahlung kann das Finanzamt die Restsumme auf einen Schlag mit kurzer Frist einfordern – oder eintreiben, wenn dies notwendig ist.
Kredit aufnehmen

Schon angesichts der hohen Zinsen und Gebühren, die das Finanzamt bei einer Stundung berechnet, ist die Aufnahme eines Kredits sinnvoll. Glücklicherweise gibt es heutzutage viele Möglichkeiten und Optionen, die auch Selbstständigen offenstehen:

  • Sofortkredite – diese Kredite werden schnell vergeben, sofern die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt werden und stimmen. Die Kredite belaufen sich meistens auf beschränkte Summen – Kredite bis zu 5.000,00 Euro sind besonders häufig. Die Rückzahlung verläuft in festen Raten und über einen längeren Zeitraum. Der Vorteil beim Sofortkredit liegt darin, dass die Kreditnebenkosten weit unterhalb der Gebühren liegen, die das Finanzamt für die Stundung erhebt. Zudem kann der Kredit wiederum mit in die nächste Steuererklärung aufgenommen werden.
  • Kleinkredit – diese Option lohnt sich nur, wenn es um kleinere Nachzahlung von bis zu 2.000,00 Euro geht. Die Kredite werden mit einer sehr kurzen Laufzeit, meist höchstens neunzig Tage, aufgenommen. Sie lohnen sich daher nur für diejenigen, die nach einer günstigen Lösung suchen, die Nachzahlung in zwei oder drei Raten zu begleichen. Die Kreditart kommt mit einem höheren Zinssatz daher, doch aufgrund der kurzen Rückzahlungsfrist fallen die Zinsen nicht ins Gewicht.
  • Private Darlehen – natürlich ist es auch möglich, im Familien- oder Freundeskreis um ein Darlehen zu bitten. Diese Variante ist meist vorzuziehen, da sie zinsfrei ist und zugleich mit einfacheren Konditionen belastet wird. Allerdings ist es auch bei privaten Krediten wichtig, sie schnellstmöglich zurückzuzahlen.

Generell ist die Aufnahme eines Kredits günstiger und hilft dem Schuldner, die Nachzahlung sogleich zu begleichen. Trotzdem sollte jeder nach einer passenden Lösung schauen und zugleich überlegen, was fortan besser gemacht werden kann. Hier gilt:

  • Einnahmen – sie sollten immer im Blick behalten werden. Es ist dank des Internets leicht, die Steuerschuld während des Jahres immer mal wieder zu überschlagen.
  • Rücklagen – auch wenn die Vorauszahlungen gering sind, sollte jeder für sich selbst Geld beiseitelegen, wenn die Einnahmen steigen.
  • Rücksprache – die meisten Finanzämter akzeptieren Hinweise bezüglich der Vorauszahlung ohne Nachweise. Oftmals kann die Vorauszahlung auch unter dem Jahr hoch- oder hinuntergesetzt werden, wenn sich die Einnahmen massiv verändern.

Wie lange hat man Zeit für die Begleichung?

Die Frist zur Begleichung der Steuerschuld liegt bei grob einem Monat. Hier gibt es immer wieder kleinere Abweichungen, denn wird der Steuerbescheid erst freitags ausgedruckt und versandt, wird teilweise der folgende Diensttag als Zustelltag angesehen. Aber auch dies ist von Finanzamt von Finanzamt unterschiedlich. Maßgeblich ist immer genau die Frist, die im Steuerbescheid als Zahlungsdatum angegeben ist. Theoretisch, bei freundlichem Nachfragen und Rücksicht des Steuerbeamten, gilt nun:

  • Direkt Anrufen – wer direkt nach Erhalt des Steuerbescheids anruft, der kann die Frist teils ein wenig verlängern. Das trifft insbesondere auf Fristen zu, die dicht am Monatsende liegen. Die meisten Finanzbeamten erlauben nun die Verlängerung um ein paar Tage, beispielsweise, wenn erklärt wird, dass in dieser Zeit höhere Gelder eintreffen.
  • Lösung anbieten – bei kleineren Selbstständigen lassen sich oft gemeinsam Lösungen bezüglich der Frist finden. Liegt die Nachzahlung im unteren vierstelligen Bereich, erlauben Finanzämter manchmal, dass der Betrag unbürokratisch in zwei Raten gezahlt wird. Beispiel: Die Steuerschuld beträgt 2.500 Euro. Der Schuldner zahlt direkt 1.500 Euro, den restlichen Betrag direkt nach dem Monatsersten/Geldeingang.
  • Vorauszahlung – ist das Problem nicht die Nachzahlung, sondern die neu berechnete Vorauszahlung, so sollten Steuerschuldner ebenfalls schnell tätig werden. Gerade, wenn das letzte, noch nicht abgerechnete Steuerjahr sowie das aktuelle Jahr wieder geringere Umsätze verbuchen, kann die Vorauszahlung wieder heruntergesetzt werden.

All diese Maßnahmen beruhen jedoch auf Rücksprachen und dem Verständnis des jeweiligen Beamten. Ansonsten gilt: Ein Monat, spätestens am Tag, der auf dem Bescheid vermerkt ist, muss das Geld beim Finanzamt eingehen. Eine Nachfrist mitsamt Mahngebühr läuft zwei bis drei Wochen: Wird nun nicht gezahlt, steht die Vollstreckung an.

Fazit – es gibt Lösungen und Möglichkeiten

Die einfachste Lösung rund um Steuernachzahlungen ist sicherlich die Aufnahme eines Kredits. Dennoch schadet es nicht, selbst tätig zu werden und beim Finanzamt anzufragen und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Bei Selbstständigen mit geringen Einnahmen besteht oft eine Bereitschaft, auch außerhalb der Stundung Teilraten anzunehmen. Dies gilt auch für Angestellte mit geänderter Steuerklasse. Die Stundung selbst sollte schon aus finanziellen Gründen die letzte Maßnahme sein, da die Nebenkosten hoch sind.

4 Kommentare zu “Plötzlich Steuernachzahlung – welche Möglichkeiten bestehen?”:

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Schmidt,

      ein monatlicher Zinssatz von 0,5 % entspricht einem Jahreszins von über 6 % p.a.

      Selbst wenn Sie einen Kredit für die Nachzahlung aufbringen müssen, liegen die aktuellen Zinnsätze für Ratenkredite teils deutlich unter 4 % bei einer 12-monatigen Laufzeit.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  1. C.R.

    So ezwas weltfremdes – aus dem Munde von Finanzexperten .
    Sie hen wohl noch nie eine Kredit aufnehmen müssen.
    Günstige Zinsen für einen Kedit bekommt nur derjenige, der schnell (wenige Raten) und in größeren monatlichen Beträgen zahlen kann. Bei höheren Einkommen (netto >2500,00) sollte das kein Problem sein. Ist das Einkommen gering (= 1000,00 netto) berechen die Banken höhere Zinsen, wegen des (aufgemerkt) „höheren Ausfallrisiko „.

  2. Stefan

    Wer weniger als 1000 € im Monat Einkommen hat, zahlt gar keine Steuern, da er unter dem Existenzminimum lebt und braucht daher auch keinen Kredit. Weltfremd?

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