Schlagwort: Darlehen

Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Was gilt bei der Rückzahlung von Beiträgen?

Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Was gilt bei der Rückzahlung von Beiträgen?

Zahlen Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter einen Kindergartenzuschuss, damit diese ihre nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterbringen können, sind die Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Und natürlich müssen den Mitarbeitern auch tatsächlich entsprechende Kosten entstanden sein. Der Arbeitgeber hat die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (R 3.33 Abs. 4 LStR).
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Plötzlich Steuernachzahlung – welche Möglichkeiten bestehen?

Gerade Selbstständige kennen das Problem. Bislang sind die Vorauszahlungen recht überschaubar, dafür lief das letzte Jahr so richtig gut. Und mit dem nächsten Steuerbescheid kommt das böse Erwachen: Die Nachzahlung ist riesig, gleichzeitig wird die Vorauszahlung angepasst und alles muss scheinbar sofort bezahlt werden. Doch auch Angestellten kann dies geschehen, denn wechseln sie die Steuerklasse, steht auf dem Steuerbescheid liebend gerne eine Forderung an der Stelle der Summe, die man eigentlich zurückerwartet hat. Aber was können Betroffene in der Situation machen? Dieser Artikel gibt einige Hinweise.
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Wann Sie Ihren Kredit von der Steuer absetzen können

Wann Sie Ihren Kredit von der Steuer absetzen können

Wer einen Kredit von der Bank aufnimmt, der hat viele Kosten zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese jedoch von der Steuer abgesetzt werden, insbesondere wenn der Grund für die Kreditaufnahme die persönlichen Einnahmen betrifft.

Fast jeder kommt früher oder später in die Situation, sich Geld von der Bank leihen zu müssen. Mal ganz unkompliziert in Form des Dispokredits, mal als langfristiges Darlehen. Egal wofür man sich entscheidet, jeder Kredit kostet Geld. Den größten Kostenfaktor machen die regelmäßigen Zinsen aus, aber auch die Abschlusskosten schlagen mitunter üppig zu Buche. So mancher fragt sich deshalb, ob er den Kredit wenigstens von der Steuer absetzen kann.
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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