Schlagwort: Computer

Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!

Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!

Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Unbegrenzte Sofortabschreibung für Computer und Software

Unbegrenzte Sofortabschreibung für Computer und Software

Ein Computer kann ein Arbeitsmittel sein. Wie bei anderen Arbeitsmitteln auch war bisher eine Sofortabschreibung nur möglich, wenn die Anschaffungskosten unter 800 Euro lagen. Doch nach dem politischen Willen wird diese Regelung ab dem Jahr 2021 für Desktop-Computer, Notebooks und Software durch eine vorteilhafte Neureglung ersetzt. Die Anschaffungskosten können nun im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.


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Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software geplant

Sofortabschreibung für Computer und Software geplant

Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Fast etwas untergegangen ist in der öffentlichen Wahrnehmung, dass auch eine weitreichende steuerliche Änderung in Bezug auf die Sofortabschreibung angestoßen werden soll.


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Wann Sie Ihren Kredit von der Steuer absetzen können

Wann Sie Ihren Kredit von der Steuer absetzen können

Wer einen Kredit von der Bank aufnimmt, der hat viele Kosten zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese jedoch von der Steuer abgesetzt werden, insbesondere wenn der Grund für die Kreditaufnahme die persönlichen Einnahmen betrifft.

Fast jeder kommt früher oder später in die Situation, sich Geld von der Bank leihen zu müssen. Mal ganz unkompliziert in Form des Dispokredits, mal als langfristiges Darlehen. Egal wofür man sich entscheidet, jeder Kredit kostet Geld. Den größten Kostenfaktor machen die regelmäßigen Zinsen aus, aber auch die Abschlusskosten schlagen mitunter üppig zu Buche. So mancher fragt sich deshalb, ob er den Kredit wenigstens von der Steuer absetzen kann.
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