Schlagwort: Ausnahmen

Neue Emissionsgrenzen: Verbot für Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine?

Neue Emissionsgrenzen: Verbot für Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine?

Das neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz), das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, sieht kein generelles Verbot für Heizkamine, Kachelöfen, Kaminöfen, Pelletöfen u.Ä. vor, setzt aber neue Emissionsgrenzen ab 31.12.2024 fest. Es lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt. Es gilt lediglich, die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten. Hier enden die Übergangsfristen zum 31.12.2024. Betroffen sind Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden.
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Trennung oder Heirat: Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende möglich

Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Trennung oder Heirat

Alleinerziehende haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Bis einschließlich 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ab Januar 2023 wird der Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben (§ 24b EStG).


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