Kindergeld ohne Antrag – das soll nach einer Geburt künftig in geeigneten Fällen möglich werden. Der Bundestag hat die Reform am 9. Juli 2026 beschlossen. Wichtig ist aber der aktuelle Rechtsstand: Am 22. September 2026 ist die Änderung noch nicht geltendes Recht. Das Gesetz befindet sich im Bundestag/Bundesrat-Verfahren; die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung stehen noch aus.
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Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V).
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