Arbeitnehmer, die 2022 die Energiepreispauschale von ihrem Arbeitgeber erhielten, mussten die Zahlung als Arbeitslohn versteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese Besteuerung verfassungsgemäß war. Das Urteil vom 11.06.2026 betrifft damit die Rechtsfrage, die hinter früheren Einspruchsempfehlungen stand. Einen neuen Anspruch auf eine Energiepreispauschale schafft die Entscheidung dagegen nicht.
Schlagwort: Einkommensteuerbescheid
Vorläufigkeit wegen Verfassungsfrage: Ist eine nachteilige Bescheidänderung zulässig?
Steuerbescheide können aus verschiedenen Gründen vorläufig ergehen. Die Vorläufigkeit betrifft oft spezifische Punkte und erlaubt nicht immer nachträgliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Geregelt ist dies in § 165 der Abgabenordnung (AO).
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Energiepreispauschale für Minijobber: Besteuerung durch die Hintertür?
Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer aus September 2022 wurde regelmäßig über den jeweiligen Arbeitgeber ausgezahlt (§§ 112 ff. EStG). Auch Minijobber haben diese über ihren Arbeitgeber erhalten, wenn sie diesem schriftlich bestätigt hatten, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelte. Wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet war, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben, wurde die Energiepreispauschale allerdings nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt.


