Schlagwort: EStG


Elektroauto-AfA: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Elektroauto-AfA: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Wer ein Elektrofahrzeug für sein Unternehmen anschafft, kann künftig massiv Steuern sparen. Die neue Elektroauto-AfA belohnt Investitionen in die Elektromobilität mit hohen Abschreibungssätzen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese gilt aber nur für Kfz im Betriebsvermögen.
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Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand: Was bei Renovierungen steuerlich gilt

Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand: Was bei Renovierungen steuerlich gilt

Wer eine vermietete Immobilie renovieren oder modernisieren möchte, steht oft vor der Frage: Handelt es sich um Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand? Diese Unterscheidung ist steuerlich entscheidend – und ein neues BMF-Schreiben könnte in Kürze Klarheit schaffen.


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Vertrauensschutz im Steuerrecht: Warum jahrelange Praxis oft nicht schützt

Vertrauensschutz im Steuerrecht: Warum jahrelange Praxis oft nicht schützt

In vielen Fällen behandelt das Finanzamt einen Sachverhalt über Jahrzehnte hinweg gleich – doch was passiert, wenn es plötzlich seine Auffassung ändert? Kann man sich dann auf Vertrauensschutz im Steuerrecht berufen? Die Praxis zeigt: Das ist selten erfolgreich.


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Kindergeld bei seelisch behinderten Kindern: Was Eltern jetzt wissen müssen

Behinderte Kinder: Gutachten eines Diplom-Psychologen kann ausreichen

Eltern können Kindergeld bei seelisch behinderten Kindern auch nach dem 25. Lebensjahr erhalten – vorausgesetzt, die Behinderung bestand bereits vorher und verhindert die eigenständige Lebensführung. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass ein psychologisches Gutachten ausreichen kann, um die Voraussetzungen für das Kindergeld nachzuweisen – ein ärztliches Gutachten ist nicht immer notwendig.


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Trennungsunterhalt: Prozesskosten nicht als Werbungskosten absetzbar

Trennungsunterhalt: Prozesskosten nicht als Werbungskosten absetzbar

Sowohl der Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch der nacheheliche Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern das verfügbare Einkommen zumeist erheblich. Der Unterhaltsverpflichtete kann seine Unterhaltsleistungen immerhin als Sonderausgaben bis zu 13.805 EUR absetzen (Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Hierzu aber muss der Ex-Gatte oder die Ex-Gattin die Zustimmung geben und die empfangenen Beträge seinerseits/ihrerseits als sonstige Einkünfte versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG).


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