Die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen für erhebliche Mehrbelastungen, welche die Bundesregierung nun ein wenig ausgleichen möchte. Zur Abfederung besonderer Härten aufgrund gestiegener Energiepreise wird im Jahr 2022 eine Entlastung für Familien über die Familienkassen gewährt. Zusätzlich sollen ab dem 1.9.2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen 1 – 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen.
Schlagwort: Kinderbonus
Das „Dritte Corona-Steuerhilfegesetz“ tritt in Kraft
Die Regierungskoalition hat sich auf weitere steuerliche Entlastungen im Zuge der Corona-Pandemie verständigt. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) zugestimmt.