Feldhilfen
Fahrzeug
Wählen Sie aus, mit welchem Fahrzeug Sie die Fahrt durchgeführt haben.
Das von Ihnen genutzte Fahrzeug muss sich dabei nicht in Ihrem Eigentum befinden. Es reicht auch aus, wenn Ihnen das Fahrzeug unentgeltlich von einem Dritten (z.B. Eltern) zur Nutzung überlassen wurde.
Sie dürfen folgende Kilometersätze bei Auswärtstätigkeiten ansetzen:
- Pkw: 0,30 Euro
- andere Fahrzeuge (Motorrad, Mofa, S-Pedelec u. ä.): 0,20 Euro
Für Dienstreisen mit einem privaten Fahrrad können die dem Arbeitnehmer entstandenen Fahrtkosten nur über den anhand der tatsächlichen Aufwendungen ermittelten persönlichen Kilometersatz uneingeschränkt als Werbungskosten geltend gemacht werden - es gibt keine Pauschale.
Anzahl der Fahrten
Geben Sie hier die Anzahl der Fahrten an, die Sie mit einem eigenen Fahrzeug zwischen Ihrer Wohnung und dem Reiseziel zurückgelegt haben.
In Verbindung mit den gefahrenen Kilometern ermittelt Lohnsteuer kompakt dann die anzusetzenden Fahrtkosten.
Haben Sie mehrere unterschiedliche Ziele während einer Reise angefahren, kann jede Teilstrecke einzelnen erfasst werden. Es sind bis zu 50 unterschiedliche Einträge möglich.
Die Fahrten müssen mit dem eigenen PKW durchgeführt worden sein.
km-Satz
Der Kilometer-Satz wird automatisch aufgrund der von Ihnen getroffenen Fahrzeugwahl belegt.
tatsächlich gefahrenen Kilometer
Tragen Sie hier die gefahrenen Kilometer für eine Hin- und Rückfahrt ein, die Sie im Rahmen Ihrer Reisetätigkeit zurückgelegt haben.
In Verbindung mit der Anzahl der Fahrten ermittelt Lohnsteuer kompakt dann die anzusetzenden Fahrtkosten.
Haben Sie mehrere unterschiedliche Ziele während einer Reise angefahren, kann jede Teilstrecke einzelnen erfasst werden. Es sind bis zu 50 unterschiedliche Einträge möglich.
Die Fahrten müssen mit dem eigenen PKW durchgeführt worden sein.