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(2015) Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?

Das Alterseinkünftegesetz regelt die Besteuerung von Renten. Betroffen sind alle, sowohl die Rentner, die 2005 bereits in Rente waren, als auch alle zukünftigen. Die steuerliche Belastung für Neurentner steigt von Jahr zu Jahr - gleichzeitig wachsen aber auch die Vorteile für Arbeitnehmer.

Steuerlich entlastete Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen als Altersvorsorge anerkannt (sog. Basis-Rente oder Rürup-Rente). Steuerlich begünstigt werden Beiträge zu privaten Rentenversicherungen allerdings nur, wenn die Versicherung auf eine lebenslange Rente des Steuerpflichtigen abzielt. Außerdem muss der Versicherte bei Beginn der Rentenzahlung mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Vertragsabschluss ab 2012 darf die Rentenzahlung erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen. So wird sichergestellt, dass es sich um Vorsorgeprodukte für die Altersvorsorge handelt. Zudem dürfen die Versorgungsansprüche nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Außerdem muss die Versicherungssumme als Leibrente ausgezahlt werden, Einmalauszahlungen sind grundsätzlich untersagt. Die steuerlich begünstigten Vorsorgeprodukte können aber mit einer Zusatzversicherung ergänzt werden - beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steuerlich nicht begünstigt werden Anlageprodukte, die nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. In der Regel sind das frei verfügbare Kapitalanlagen, zu denen auch Kapitallebensversicherungen gehören. Eine Ausnahme sind Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Sie bleiben weiterhin steuerfrei.

Für Rentner bedeutet das Folgendes:

Seit 2005 müssen 50 Prozent der Alterseinkünfte besteuert werden. Ab 2006 bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2021 steigt der Anteil dann nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. Im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig, demgegenüber sind dann Beiträge der Arbeitnehmer zur Altersvorsorge zum großen Teil steuerfrei.

Auch geregelt im Alterseinkünftegesetz: Zeitlich befristete Renten, wie beispielsweise Erwerbsminderungsrenten, und nicht befristete Renten, wie die Altersrente, werden seit 2005 steuerlich gleich behandelt. Und Renten aus Versicherungen, die in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden, sind in der Auszahlphase steuerpflichtig.

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