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This text refers to the Steuererklärung 2018. You can find the version for the Steuererklärung 2024 at:
(2024): <%f1043%>



Was ist eine gesetzliche Leibrente?

Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die an das Leben einer Person gebunden sind. Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen unterliegen nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.

Falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, können Sie von dieser als Ausfüllhilfe eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ über Ihre bezogenen Renteneinkünfte anfordern. Diese wird Ihnen dann in den Folgejahren automatisch unaufgefordert zugesandt. Bei Beginn der Rente im Jahr 2018 beträgt der Besteuerungsanteil 76 %.

Eintragungen in der Steuererklärung zur Höhe des Besteuerungsanteils sind nicht erforderlich. Der steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, ermittelt und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Im Rahmen der Rentenbesteuerung der Folgejahre wird dieser vom Jahres(brutto)rentenbetrag abgezogen.

Rentenerhöhungen, die auf einer regelmäßigen Rentenanpassung beruhen, werden in voller Höhe besteuert. Das Gleiche gilt auch für Leistungen aus privaten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Renten).

Leibrenten sind insbesondere

  • Altersrenten,
  • Erwerbsminderungsrenten,
  • Erwerbsunfähigkeitsrenten,
  • Berufsunfähigkeitsrenten,
  • Hinterbliebenenrenten als Witwen- / Witwerrenten,
  • Waisenrenten oder
  • Erziehungsrenten.

Anzugeben sind auch einmalige Leistungen, die z. B. als Sterbegeld oder als Abfindung von Kleinbetragsrenten ausgezahlt werden. Wenn Sie als Verfolgte / Verfolgter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft i. S. d. § 1 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) anerkannt wurden und bei der Berechnung Ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung rentenrechtliche Zeiten aufgrund der Verfolgung berücksichtigt wurden, teilen Sie das bitte dem Finanzamt formlos mit.

Solche Zeiten können z. B. nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG), dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) oder nach dem Fremdrentengesetz (FRG) berücksichtigt worden sein. Dies gilt auch für Witwen- / Witwerrenten, wenn der Verstorbene als Verfolgter i. S. d. § 1 BEG anerkannt war und die Rentenleistung entsprechende rentenrechtliche Zeiten enthält. Das Finanzamt wird prüfen, ob diese Rente steuerfrei ist.

(2018): Was ist eine gesetzliche Leibrente?



Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei. Sie müssen Ihre Einnahmen aus der Rente versteuern, das ist die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Wie viel sie versteuern müssen, richtet sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts.

Für Personen, die im Jahre 2005 oder vorher in Rente gingen, lag der steuerfreie Anteil bei 50 Prozent. Aus der nicht zu versteuernden Rente wird ein (persönlicher) Freibetrag gebildet, sodass diese Rentner ab 2005 einen "Rentenfreibetrag" von 50 Prozent nutzen können. Dieser Rentenfreibetrag bleibt lebenslang unverändert.

Seit 2005 steigt der sog. Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2021 um einen Prozentpunkt pro Jahr. So müssen Personen, die ab 2040 in Rente gehen, ihre gesetzlichen Renteneinnahmen voll versteuern.

Das Finanzamt zieht automatisch auch ohne weiteren Nachweis einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Euro ab. Wenn Sie höhere Aufwendungen haben, sollten Sie diese in der Steuererklärung angeben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen nach unten zu drücken. Angeben können Sie beispielsweise Steuerberatungskosten (für die Anlage R), eine Rentenberatung oder einen Anwalt, wenn er Sie in Rentenfragen unterstützt. Die höheren Ausgaben müssen Sie allerdings in jedem Fall nachweisen.

Hans Müller ging zum 1. Januar 2009 in Rente und bekam im letzten Jahr eine gesetzliche Rente von insgesamt 12.000 Euro. Für Hans Müller sind 58 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, der Rentenfreibetrag liegt bei 42 Prozent. So müsste Müller für das Jahr 6.960 Euro beim Finanzamt als Einnahmen angeben. Hat er aber keine weiteren Einnahmen, dann muss er auch keine Steuererklärung abgeben, denn die Summe liegt unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro (2018).

Der lebenslange Rentenfreibetrag für Hans Müller beträgt 5.040 Euro. Einnahmen über diesem Freibetrag müsste er jedoch erst versteuern, wenn sie auch über dem Grundfreibetrag liegen.

Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge müssen allerdings dem Einkommen zugerechnet werden.

Würde Hans Müller dagegen erst 2018 in den Ruhestand gehen, dann müsste er 9.120 Euro (76 Prozent) von seiner Rente versteuern und demzufolge auch eine Steuererklärung abgeben, vorausgesetzt, der Grundfreibetrag würde sich bis dahin nicht ändern. Achtung: Bis zu seinem Lebensende bleibt der Rentenfreibetrag für Müller gleich. Auch wenn nach Rentenanpassungen seine Einnahmen durch die Rente steigen, blieben jedes Jahr nur 5.040 Euro steuerfrei. Der Freibetrag bezieht sich auf einen konkreten Geldbetrag nicht auf einen Anteil der jeweiligen Rente. So muss Herr Müller künftige Rentenanpassungen also voll versteuern.

 

(2018): Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?



Welche Werbungskosten kann ich als Rentner geltend machen?

Auch als Rentner können Sie Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Rente hatten, in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie Werbungskosten hatten, die insgesamt unter 102 Euro bleiben, lohnt es sich nicht, diese einzutragen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Euro, dieser Betrag wird sofort von Ihren Einnahmen abgezogen. Dieser Pauschbetrag wird für alle Renten und alle Einnahmen, die unter den sonstigen Einkünften angegeben werden müssen, gemeinsam berücksichtigt. Er ist ein Jahresbetrag, der nicht gekürzt wird, auch wenn die Voraussetzungen nicht das komplette Jahr vorlagen, oder nicht für das ganze Jahr Einnahmen zu verzeichnen sind. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist personengebunden und steht jedem Ehegatten separat zu, sobald er die entsprechenden Einnahmen hat.

Tipp: Haben Sie höhere Ausgaben, die über den Pauschbetrag von 102 Euro hinausgehen, lohnt es sich auf jeden Fall, diese einzutragen. Sie sollten allerdings auch die Nachweise zur Hand haben und Ihrer Steuererklärung beilegen. Wenn Sie Ausgaben für einen Steuerberater haben, erkennt das Finanzamt nur die Kosten als Werbungskosten an, die im Zusammenhang mit Ihrer Rente stehen. Deswegen lassen Sie Ihren Steuerberater in seiner Rechnung den Teil gesondert angeben, der sich direkt auf Ihre Rente bezieht.

Als Werbungskosten geltend machen können Sie beispielsweise Ausgaben für einen

  • Rentenberater,
  • Rechtsanwalt bei Rentenstreitigkeiten,
  • Steuerberater (nur für Anlage R), aber auch
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
  • Gerichtsgebühren, wenn es beim Prozess um Ihre Rente geht,- Gewerkschaftsbeiträge
  • Gewerkschaftsbeiträge, die Sie als Rentner entrichten
  • pauschale Kontoführungsgebühr von 16 € im Jahr

Wenn Sie unsicher sind, ob das Finanzamt eine bestimmte Ausgabe anerkennen wird, geben Sie sie einfach an und legen die Nachweise bei. So entscheidet der Finanzbeamte.

(2018): Welche Werbungskosten kann ich als Rentner geltend machen?



Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?

Das Alterseinkünftegesetz regelt die Besteuerung von Renten. Betroffen sind alle, sowohl die Rentner, die 2005 bereits in Rente waren, als auch alle zukünftigen. Die steuerliche Belastung für Neurentner steigt von Jahr zu Jahr - gleichzeitig wachsen aber auch die Vorteile für Arbeitnehmer.

Steuerlich entlastete Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen als Altersvorsorge anerkannt (sog. Basis-Rente oder Rürup-Rente). Steuerlich begünstigt werden Beiträge zu privaten Rentenversicherungen allerdings nur, wenn die Versicherung auf eine lebenslange Rente des Steuerpflichtigen abzielt. Außerdem muss der Versicherte bei Beginn der Rentenzahlung mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Vertragsabschluss ab 2012 darf die Rentenzahlung erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen. So wird sichergestellt, dass es sich um Vorsorgeprodukte für die Altersvorsorge handelt. Zudem dürfen die Versorgungsansprüche nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Außerdem muss die Versicherungssumme als Leibrente ausgezahlt werden, Einmalauszahlungen sind grundsätzlich untersagt. Die steuerlich begünstigten Vorsorgeprodukte können aber mit einer Zusatzversicherung ergänzt werden - beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steuerlich nicht begünstigt werden Anlageprodukte, die nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. In der Regel sind das frei verfügbare Kapitalanlagen, zu denen auch Kapitallebensversicherungen gehören. Eine Ausnahme sind Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Sie bleiben weiterhin steuerfrei.

Für Rentner bedeutet das Folgendes:

Seit 2005 müssen 50 Prozent der Alterseinkünfte besteuert werden. Ab 2006 bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2021 steigt der Anteil dann nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. Im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig, demgegenüber sind dann Beiträge der Arbeitnehmer zur Altersvorsorge zum großen Teil steuerfrei.

Auch geregelt im Alterseinkünftegesetz: Zeitlich befristete Renten, wie beispielsweise Erwerbsminderungsrenten, und nicht befristete Renten, wie die Altersrente, werden seit 2005 steuerlich gleich behandelt. Und Renten aus Versicherungen, die in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden, sind in der Auszahlphase steuerpflichtig.

(2018): Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?



Was bedeutet die Öffnungsklausel?

Bei der nachgelagerten Besteuerung kann es zu einer ungerechten Übersteuerung kommen, wenn ein Selbständiger über mehrere Jahre Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt hat, die höher waren als der Jahreshöchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (Summe des Arbeitgeberanteils und des Arbeitnehmeranteils). Der zu zahlende Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Diese wird jährlich neu berechnet und stellt die Grenze dar, bis zu der die Rentenversicherungsbeiträge anteilig vom Einkommen gezahlt werden müssen. Für Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, leisten Sie normalerweise keine Versicherungsbeiträge – außer Sie zahlen sie wie in diesem Zusammenhang freiwillig.

Der Selbständige hat also aus seinem bereits versteuerten Einkommen freiwillig zusätzliche Beiträge gezahlt. Dadurch hat er sich auf der einen Seite eine höhere Rente erarbeitet, die er aber auf der anderen Seite mit dem üblichen Besteuerungsanteil zu hoch besteuern müsste. Das kann vermieden werden. Als Rentner kann er seine Rente in einen freiwilligen und in einen gesetzlichen Teil aufteilen lassen. Hierzu muss er aber bis zum 31.12.2004 mindestens zehn Jahre lang freiwillig einen höheren Beitrag gezahlt haben.

Wenn dies auf Sie zutrifft, müssen Sie beantragen, dass der Anteil Ihrer Rente, der auf diesen erhöhten Beiträgen beruht, nicht mit dem hohen Besteuerungsanteil (2013: 66 Prozent, 2014: 68 Prozent der Rente, 2017: 74 Prozent der Rente; 2018: 76 Prozent der Rente), sondern mit dem wesentlich günstigeren Ertragsanteil besteuert wird. Der Anteil der niedriger zu besteuernden Rente ist die Öffnungsklausel, diese erfahren Sie aus der Bescheinigung Ihres Rentenversicherungsträgers.

Viele Rentner, die in den alten Bundesländern Beiträge gezahlt haben, können die Öffnungsklausel nicht in Anspruch nehmen. Die Rentenbeiträge lagen dort stets unter dem Niveau derer in den neuen Bundesländern.

Wenn Sie seit Ihrem 65. Lebensjahr eine gesetzliche Rente von 1.500 Euro im Monat beziehen und dem Finanzamt mit einer Bescheinigung der Rentenzahlstelle nachweisen können, dass 30 Prozent (das ist die Öffnungsklausel) der Rentenzahlung auf erhöhten Beiträgen beruhen, ergibt sich diese Berechnung:

Für 70 Prozent der Rente: Normale Besteuerung nach Abzug des Rentenfreibetrags: 1.500 Euro x 70 Prozent = 1.050 Euro x 12 Monate = 12.600 Euro abzgl. Rentenfreibetrag von 42 Prozent = 7.308 Euro.

Bei dem Teil, für den die Öffnungsklausel von 30 Prozent gilt, wird der günstigere Ertragsanteil angesetzt: 1.500 Euro x 30 Prozent = 450 Euro x 12 Monate = 5.400 Euro x 18 Prozent = 972 Euro. In diesem Fall müssten also 8.280 Euro versteuert werden. Ohne Öffnungsklausel hätten 10.440 Euro versteuert werden müssen.

Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Rentners zum Beginn der Rentenzahlung, er beträgt beispielsweise bei 64-Jährigen 19 Prozent, bei 65 bis 66-Jährigen 18 Prozent und bei 67-Jährigen 17 Prozent.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Höhe des Ertragsanteils je nach Alter bei Beginn der Rente dieser wird von Lohnsteuer kompakt automatisch berechnet:

(2018): Was bedeutet die Öffnungsklausel?


Field help

Pension start date
Pension start date

Enter here the date on which the pension begins.

The start of the pension is the point in time from which the pension is actually granted (possibly after retrospective allowance) (cf. pension approval notice).

If you received a one-time payment in 2018, please enter the date on which you obtained the one-time payment.

Tip: Request a free statement of pension insurance now: The so-called "Notification for submission to the tax office". The statement contains all tax-relevant amounts with information on which lines of the tax forms the values are to be entered. We have prepared a corresponding sample letter for you. Once you have applied for the statement, it will be automatically sent to you in the following years.

Would you like to provide information on the savings clause?

Enter "Yes" here if you want to provide information on the opening clause.

If you have paid contributions above the amount of the maximum contribution to the statutory pension insurance for at least ten years up to 31.12.2004, parts of the life annuities or other benefits will only be taxed with the share of income upon application (so-called opening clause).

The opening clause is only applicable if you can prove that the conditions are met. The pension fund will issue a statement to this effect upon request. Enter the documented percentage in line 11.

Income-related expenses on additional payments for several years
Income-related expenses for additional payments

Enter related expenses, which relate to payments for several previous years.

These include:

  • Consulting fees
  • Attorney fees
  • Social court costs
Pension amount 2018 (without benefits and deductions)

Enter the amount of pension (also: annual gross pension amount, annual pension).

The amount (gross pension) is usually not identical to the paid pension. You can find the amount in the pension adjustment notification (also: Rentenbescheid, pension notification). Enter the total pension amount including subsequent pension payments and onetime payments.

When a pension is paid out, any own contributions to health and nursing care insurance retained by the pensioner are not to be deducted from the pension amount. Please indicate them further below.

Contributions from a statutory pension insurance institution to your health insurance expenses are tax-free and therefore not to be added to the pension amount.

Tip: Request a free statement of pension insurance now: The so-called "Notification for submission to the tax office". The statement contains all tax-relevant amounts with information on which lines of the tax forms the values are to be entered. We have prepared a corresponding sample letter for you. Once you have applied for the statement, it will be automatically sent to you in the following years.

possibly received a one-time payment Enter the amount of a one-time payment received, which is subject to the savings clause.
Percentage according to the statement of the pension fund

Enter the percentage confirmed by your pension fund.

Subsequent payments for several years

Enter here the sum of the subsequent payments for several previous years.

Subsequent payments for the current calendar year 2018 are not to be entered. On the basis of this entry, the tax office will check whether these additional payments are eligible for reduced taxation.

Important: Subsequent payments that only relate to one calendar year should not be entered here.

Tip: Request a free statement of pension insurance now: The so-called "Notification for submission to the tax office". The statement contains all tax-relevant amounts with information on which lines of the tax forms the values are to be entered. We have prepared a corresponding sample letter for you. Once you have applied for the statement, it will be automatically sent to you in the following years.

Income-related expenses on current pension payments
Income-related expenses for current pension payments

Enter here the amount of income-related expenses you incurred in connection with the pension income.

These include:

  • Consulting fees
  • Attorney's fees
  • Social court costs
pension adjustment amount included therein

Enter the pension adjustment amount by which the annual pension was adjusted compared to the year after the retirement start date.

It is not clear for many pensioners that every pension increase is 100% taxable. The pension adjustment amount is the sum of all pension increases beginning with the third pension year (from 2006 at the earliest). An Example: If you retired in 2008, the total annual pension was 12.500 Euro and in the current tax year 14.200 Euro. The difference between 14.200 Euro and 12.500 Euro is then the pension adjustment amount of 1.700 Euro, which must be stated in 2018.

Unfortunately, the pension adjustment amount is currently not shown separately in the pension notification. It means that you will receive the information only upon request.

Tip: Request a free statement of pension insurance now: The so-called "Notification for submission to the tax office". The statement contains all tax-relevant amounts with information on which lines of the tax forms the values are to be entered. We have prepared a corresponding sample letter for you. Once you have applied for the statement, it will be automatically sent to you in the following years.

Start of the previous pension

If your pension was preceded by another pension of the deceased spouse / civil partner, for example, disability pension or retirement pension, enter the start date of the previous pension.

This regulation only applies if the previous pension ended after 31.12.2004.

For the subsequent pension, the actual pension start is not determined, but a notional pension start is determined and used as the basis for the calculation. This usually results in more favourable taxation for your pension.

End of the previous pension

If your pension was preceded by another pension of the deceased spouse / civil partner, for example, disability pension or retirement pension, enter the end of the previous pension.

This regulation only applies if the previous pension ended after 31.12.2004.

For the subsequent pension, the actual pension start is not determined, but a notional pension start is determined and used as the basis for the calculation. This usually results in more favourable taxation for your pension.

Did you receive any other pension before this pension?

If your pension was preceded by another pension from the deceased spouse / civil partner, for example, disability pension or retirement pension, select "Yes".

This regulation only applies if the previous pension ended after 31.12.2004.

For the subsequent pension, the actual pension start is not determined, but a notional pension start is determined and used as the basis for the calculation. This usually results in more favourable taxation for your pension.

Type of pension

Please select here the type of pension.

Selection:

  • Retirement pension
  • Disability pension / incapacity benefit
  • Large widow's / widower's pension
  • Small widow's / widower's pension
  • Orphan's pension
  • Child raising pension
  • Miner's pension / Miners' compensation
  • Miners' pension (Knappschaftsruhegeld)
The pension ends on

Enter here when the pension ceases or is converted at the latest.

Type of pension

Select here the type of pension.

Selection:

  • Retirement pension
  • Disability pension / incapacity benefit
  • Disability pension
  • Large widow's pension or widower's pension
  • Small widow's pension or widower's pension
  • Orphan's pension
  • Child-raising pension

Tip: Request a free statement of pension insurance now: The so-called "Notification for submission to the tax office". The statement contains all tax-relevant amounts with information on which lines of the tax forms the values are to be entered. We have prepared a corresponding sample letter for you. Once you have applied for the statement, it will be automatically sent to you in the following years.

Life annuities and other benefits from the statutory pension insurance schemes, the agricultural pension fund and the occupational pension schemes are only subject to taxation with a certain proportion that depends on the year in which the pension starts.

This includes life annuities and other benefits from foreign (pension) insurance or annuity contracts.


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