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This text refers to the Steuererklärung 2018. You can find the version for the Steuererklärung 2024 at:
(2024): <%f857%>



Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?

Erzielen Sie aus privaten Veräußerungsgeschäften einen Gewinn, müssen Sie diesen erst ab einer Höhe von 600 Euro versteuern, denn bis hierhin gilt eine entsprechende Freigrenze. Da hier kein Freibetrag gewährt wird, müssen Sie bei einem Gewinn von 600 Euro und mehr die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag.

Der Veräußerungsgewinn geht in das zu versteuernde Einkommen ein und wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die Abgeltungsteuer gilt hier nicht.

Verluste aus Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen der gleichen Kategorie verrechnet werden.

Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht jedem Partner die Freigrenze zu. Eine nicht ausgeschöpfte Freigrenze kann nicht auf den Ehepartner übertragen werden.

(2018): Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?



Wann ist der Verkauf einer Immobilie ein privates Veräußerungsgeschäft?

Der Verkauf einer Immobilie kann als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden. Ausschlaggebend sind dabei die Nutzung der Immobilie und der Zeitpunkt des Verkaufs.

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung, müssen Sie den Gewinn aus dem Verkauf mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. In diesem Fall können Sie die Immobilie verkaufen, ohne dass der Gewinn versteuert werden muss. Eigene Wohnzwecke liegen vor, wenn Sie die Wohnung oder das Haus allein, mit Familienangehörigen oder zusammen mit einem Dritten bewohnen. Auch wenn Sie die Immobilie unentgeltlich Ihrem Kind überlassen, ist diese Voraussetzung erfüllt. Jedoch müssen im letztgenannten Fall Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag haben.

Außerdem wichtig ist die Nutzung im Jahr des Verkaufs und den beiden vorherigen Jahren. Denn der Veräußerungsgewinn ist nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich bzw. im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn Sie die Wohnung also mehrere Jahre besitzen, ist der Verkaufserlös steuerfrei, wenn diese in den letzten drei Jahren in einem zusammenhängenden Zeitraum selbst bewohnt wurde.

Der Kauf Ihres Einfamilienhauses erfolgte 2009, dann vermieteten Sie das Haus. Im November 2011 sind Sie selbst in das Haus gezogen und haben schließlich das Haus im Juni 2013 verkauft. Sie haben demnach das Haus im Jahr des Verkaufs (also 2018 ) und den beiden vorherigen Jahren 2011 und 2012 in einem zusammenhängenden Zeitraum selbst bewohnt. Der Erlös aus dem Verkauf ist in diesem Fall steuerfrei.

Nicht erheblich ist die Dauer des Zeitraums, d.h. das Haus muss nicht drei volle Jahre (=36 Monate) von Ihnen selbst bewohnt worden sein. Wenn Sie das Haus im Jahr 2012 kurz vermietet hätten, müsste der Gewinn versteuert werden. Das würde auch zutreffen, wenn Sie das Haus im Dezember des Vorjahres (also 2012) verkauft hätten.

(2018): Wann ist der Verkauf einer Immobilie ein privates Veräußerungsgeschäft?



Wie berechne ich den Veräußerungsgewinn bzw. -verlust?

Ein Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Einkommenssteuergesetz der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.

Zu den Anschaffungskosten zählen der reine Kaufpreis und die Nebenkosten der Anschaffung. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für Abnutzung (AfA), erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen worden sind. Letztlich wird die abgezogene AfA wieder rückgängig gemacht.

Unter die Nebenkosten fallen die zum Beispiel Beratungskosten, Kaufgebühren, Telefongebühren oder auch Fahrtkosten, die aber alle im Zusammenhang mit der Anschaffung entstanden sein müssen. Die Werbungskosten müssen betragsmäßig aufgeteilt werden, wenn sie auch in Zusammenhang mit anderen Einkünften angefallen sind.

(2018): Wie berechne ich den Veräußerungsgewinn bzw. -verlust?



Ferienwohnung: Verkauf auch bei Selbstnutzung steuerpflichtig?

Verkaufen Sie Ihr Urlaubsdomizil oder die Ferienwohnung, müssen Sie in bestimmten Fällen Steuern auf den Verkaufsgewinn zahlen. Grundsätzlich gilt: Der Verkauf einer Immobilie ist nach 10 Jahren steuerfrei. Beträgt hingegen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Eine Ausnahme aber gilt, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auch beim Verkauf einer Ferienwohnung oder eines Wochenendhauses innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist der Gewinn steuerfrei, wenn Sie die Wohnung zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung bis zum Verkaufszeitpunkt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.

Es ist sogar unschädlich, wenn die Wohnung außerhalb der Eigennutzung leer steht. Denn sie wird auch dann "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt, wenn sie nur zeitweise bewohnt wird, in der übrigen Zeit jedoch Ihnen als Wohnung zur Verfügung steht (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 22).

Aktuell hatte das Finanzgericht Köln gegen den Fiskus entschieden, dass bei einer Ferienwohnung eine "Eigennutzung" nicht gegeben ist, wenn diese im Wesentlichen lediglich für Ferienaufenthalte genutzt wird. Wird eine solche Ferienwohnung vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, und der Veräußerungsgewinn ist als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG steuerpflichtig (FG Köln vom 18.10.2016, 8 K 3825/11, Revision IX R 37/16).

Doch glücklicherweise hat der Bundesfinanzhof die Entscheidung wieder "kassiert" und wie folgt geurteilt: Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen (BFH  v. 27.06.2017, IX R 37/16 BStBl 2017 II S. 1192).

(2018): Ferienwohnung: Verkauf auch bei Selbstnutzung steuerpflichtig?


Field help

Allocation
Share Partner A
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Please select here who owns the land or the similar land right.

If it is a joint property of both spouses, you can specify in which proportion the property is divided between the partners. As a rule, each share is 50%.

Sale 

Specify here whether you have sold undeveloped land, developed land or similar land rights (e.g. heritable building rights).

Date of acquisition

Please enter here the day on which you purchased the property or on which the house or apartment was completed.

For both the purchase and the sale of the property, the date of the notarial purchase or sale contract is decisive.

Capital gains for houses, apartments, land or similar land rights are tax-free if more than 10 years have passed between the purchase and sale of the property.

Date of sale

Please enter the day on which you sold the property.

For both the purchase and the sale of the property, the date of the notarial purchase or sale contract is decisive.

Capital gains for houses, apartments, land or similar land rights are tax-free if more than 10 years have passed between the purchase and sale of the property.

How was the land/property used from 2016 to 2018? 
Please select how the property was used from 2016 to 2018.
 
Used for own residential purposes: In this case, the profit generated by a sale is generally not taxable. In this case, the entries you have made so far will not be included in your tax return.
 
Not used for own residential purposes: In this case, the capital gain is fully taxable.
 
Partially used for own residential purposes: If you have partially used the property yourself, the portion of the capital gain attributable to the portion you used yourself remains tax-free. The income is divided in relation to the use of the area (in square meters). The decisive factor here is the use in the year of sale and in the two preceding years.
 
 
Period of use

Enter the period in which you used the property for your own residential purposes.

Period of use

Specify the period in which you used the property for other purposes.

Size of the property/land

Specify the size in square meters that is used for your own residential purposes.

Size of the property/land

Specify the size in square meters that is used for other purposes.

Sales price

Enter here the selling price that you obtained when selling the land/property or the similar land right.

Acquisition and production costs

Enter the acquisition or production costs that you paid when you acquired the land or similar land rights.

Production costs include, among other things, expenses for construction companies and architects.

Acquisition costs typically include all expenses associated with the acquisition of a property or building. These include the purchase price for the land and building, the lawyer's and notary's fees and the land transfer tax.

Depreciation

Specify the total of regular depreciation, increased depreciation and special depreciation accumulated in the course of the past years up to the date of the sale.

  • Increased depreciation includes, among other things, depreciation on apartments with social ties, depreciation for buildings in redevelopment areas and monuments as well as depreciation under the Civil Protection Building Measures Act (Schutzbaugesetz).
  • Special depreciation includes all depreciation under the Development Areas Law (FGG).

Under current German law, a special arrangement has a very unfavourable effect on the determination of the capital gain: Depreciation, increased depreciation and special depreciation must be added back. In the final result, the acquisition or production costs are reduced by the depreciation amounts used. This means that high increases in value must be taxed even if the house is sold at the same price or below the purchase price.

Profit

Profit or loss that you have incurred from the private sale transaction.

Selling costs

Enter here the selling costs that you have incurred in connection with the sale of the property or the similar land rights.


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