Die Berechnung von Lohnsteuer kompakt weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?
Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt. Soweit Lohnsteuer kompakt eine voraussichtliche Steuerschuld errechnet, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung.
Lohnsteuer kompakt ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Da die deutsche Steuergesetzgebung einen weiten Interpretationsspielraum zulässt, kann eine korrekte Voraussage der amtlichen Steuerfestsetzung nie in allen Fällen korrekt erfolgen. Die Berechnung kann daher von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, die das zuständige Finanzamt ermittelt.
Das kann insbesondere auch daran liegen, dass das Finanzamt Werbungskosten, die Sie in unserer Anwendung angegeben haben, nicht anerkennt. Da unser Programm davon ausgeht, dass die Werbungskosten, die Sie eingeben, auch vom Finanzamt akzeptiert werden, beruht auch die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung auf Ihren Eingaben. Eventuell hat das Finanzamt auch nicht alle Werbungskosten anerkannt, weil notwendige Nachweise nicht eingereicht wurden.
Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Aus dem Widerspruch muss deutlich hervorgehen, dass und gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen. Nicht erforderlich ist eine Begründung.
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