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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wer muss den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zahlen?

Seit dem 1. Januar 2005 zahlen kinderlose Personen über 23 Jahren einen Zuschlag zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt seit dem 1. Juli 2023 0,6 Prozentpunkte und wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen. Arbeitgeber sind an diesem Zuschlag nicht beteiligt (§ 55 Absatz 3 SGB XI).

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2025
  Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Zuschlag für Kinderlose
Alle Bundesländer außer Sachsen 1,8% 1,8% 0,6%
Sachsen 1,3% 2,3% 0,6%

Den Beitragszuschlag zahlen nur kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren. Ausgenommen sind:

  • Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Wehr- und Zivildienstleistende

Eltern, einschließlich leiblicher Eltern, Pflegeeltern, Adoptiv- und Stiefeltern, sind vom Zuschlag befreit, sofern sie die Elternschaft übernommen und mit dem Kind in einem Haushalt gelebt haben, solange das Kind die Altersgrenzen für die Familienversicherung noch nicht überschritten hatte.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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