Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine zentrale Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie legt den maximalen Betrag fest, bis zu dem das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten zur Berechnung der Beiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Einkommensteile, die die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, bleiben beitragsfrei.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung 2025
Allgemeine Rentenversicherung:
- West: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr)
- Ost: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr)
Knappschaftliche Rentenversicherung:
- West: 9.900 Euro/Monat (118.800 Euro/Jahr)
- Ost: 9.900 Euro/Monat (118.800 Euro/Jahr)
Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung 2025
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 5.512,50 Euro/Monat (66.150 Euro/Jahr). Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) 2025
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem jährlichen Einkommen ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Ab diesem Betrag kann der Versicherte in eine private Krankenversicherung wechseln.
- Versicherungspflichtgrenze 2025:6.150 Euro/Monat (73.800 Euro/Jahr)
Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen wirken sich direkt auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und die maximale Beitragslast aus. Sie orientieren sich an der Lohnentwicklung und werden jährlich angepasst, um die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber fair zu gestalten.
- Für Versicherte: Einkommensteile oberhalb der Grenzen bleiben beitragsfrei, was die Beitragslast begrenzt.
- Für Rentenansprüche: Nur die bis zur Grenze gezahlten Beiträge fließen in die Berechnung der Rentenhöhe ein.
Jahr |
Allgemeine Rentenversicherung |
Knappschaftliche Rentenversicherung |
Gesetzliche Krankenversicherung |
West |
Ost |
West |
Ost |
Bundeseinheitlich |
2022 |
7.050,00/Monat |
6.750,00/Monat |
8.650,00/Monat |
8.300,00/Monat |
4.837,50/Monat |
2023 |
7.300,00/Monat |
7.100,00/Monat |
8.950,00/Monat |
8.700,00/Monat |
4.987,50/Monat |
2024 |
7.550,00/Monat |
7.450,00/Monat |
9.300,00/Monat |
9.200,00/Monat |
5.175,00/Monat |
2025 |
8.050,00/Monat |
8.050,00/Monat |
9.900,00/Monat |
9.900,00/Monat |
5.512,50/Monat |
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.