Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland entrichten. Ihre Höhe variiert je nach Bundesland:
- In Baden-Württemberg und Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 % der festgesetzten Einkommensteuer.
- In allen anderen Bundesländern liegt der Satz bei 9 % der festgesetzten Einkommensteuer.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer wird auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet, die nach Abzug aller anrechenbaren Freibeträge und Steuervergünstigungen festgesetzt wurde. Sie erhöht sich entsprechend mit steigendem Einkommen.
Besonderheiten der Kirchensteuer
- Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar: Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden, wodurch sie die Steuerlast indirekt mindert.
- Automatischer Abzug: Die Kirchensteuer wird direkt vom Gehalt oder der Rente abgezogen, ähnlich wie die Lohnsteuer.
Befreiung von der Kirchensteuer
Mitglieder können die Kirchensteuer vermeiden, indem sie aus ihrer Religionsgemeinschaft austreten. Der Austritt muss offiziell beim Standesamt oder einer vergleichbaren Behörde erklärt werden und wird dem Finanzamt automatisch gemeldet. Allerdings entfallen damit in der Regel auch kirchliche Leistungen wie Trauungen, Taufen oder Beerdigungen.
Fazit: Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kirchen, wird aber individuell auf die Steuerlast der Mitglieder abgestimmt. Steuerprogramme wie Lohnsteuer kompakt berücksichtigen die Kirchensteuer automatisch bei der Berechnung der Steuerlast.
Rechner
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