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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ab 2018: Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht

Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert - und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.

Aktuell wird mit dem "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 ab 2018 die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro erhöht, die Kinderzulage bleibt unverändert (§ 84 Satz 1 EStG).

Achtung

Die erhöhte Zulage gibt es nicht nur für neu abgeschlossene Riester-Verträge, sondern auch für schon bestehende Verträge. Die Erhöhung auf 175 Euro schafft insbesondere für Geringverdiener einen größeren Anreiz, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.

Die Altersvorsorgezulage besteht aus folgenden Komponenten:

  • Grundzulage: ab 2018 175 Euro, bis 2017 154 Euro, 
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind ab Geburtsjahr 2008 und 185 Euro pro Kind bis Geburtsjahr 2007.
  • Berufseinsteigerbonus für Jugendliche unter 25 Jahren: zusätzlich und einmalig 200 Euro.
Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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