Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Gehalt von maximal 538 Euro pro Monat. Minijobber sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, können sich jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.
Beiträge zur Rentenversicherung:
- Wenn keine Befreiung beantragt wurde, zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich) zur Rentenversicherung.
- Der Minijobber muss die Differenz zum regulären Beitragssatz der Rentenversicherung selbst zahlen (Aufstockung).
Steuerliche Berücksichtigung:
Minijobber können wählen, ob sie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben möchten. Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie die Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben, also die Differenz selbst gezahlt haben.
Eintrag im Steuerprogramm:
Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aus einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.