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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, haben Sie auch mehrere Abrechnungen erhalten. Klicken Sie in diesem Fall auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, für den Sie dem Arbeitgeber Ihre Zustimmung zum Lohnsteuerabzug gegeben bzw. Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) freigegeben haben, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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