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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2024) Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?

Negative Einkünfte oder Verluste aus Leistungen können im selben Jahr mit Gewinnen gleichartiger Einkünfte gegengerechnet werden. Gleichzeitig muss deutlich sein, dass Sie mit den sonstigen Leistungen auch einen Überschuss erzielen könnten. Ansonsten werden die Verluste aus den Leistungen nicht anerkannt, Sie müssen die Einnahmen aber auch nicht versteuern.

Wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind, können diese ins Vorjahr übertragen werden und mit den dort erzielten gleichartigen Gewinnen gegengerechnet werden. Sie können die Verluste auch für das Folgejahr vortragen und mit den dann vermutlich erzielten Überschüssen verrechnen.

Durch den Rück- oder Vortrag der Verluste mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im entsprechenden Jahr.

Hinweis: Früher hatten Sie beim Verlustrücktrag ein doppeltes Wahlrecht: Sie konnten ganz darauf verzichten und den Verlust komplett für das Folgejahr aufsparen. Oder Sie konnten den Verlust mit einem bestimmten Betrag zurücktragen. "Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise vom Verlustrücktrag abzusehen. Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben" (§ 10d Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG).

Seit 2022 wird dieses Wahlrecht eingeschränkt: Sie können also auf die Anwendung des Verlustrücktrags - zugunsten des Verlustvortrags - nur noch ganz verzichten, aber nicht mehr einen Teilbetrag zurücktragen. "Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist von der Anwendung des Verlustrücktrags insgesamt abzusehen" (§ 10d Abs. 1 Satz 6 EStG-neu). Das bedeutet: Nach bisheriger Rechtslage konnte die Höhe des Verlustrücktrags auf Antrag begrenzt werden, sodass Verluste nicht vom Grundfreibetrag aufgebraucht werden. Diese Möglichkeit entfällt nun beim Verlustrücktrag über zwei Jahre.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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