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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?

Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?

Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn der daraus erzielte Gewinn 1.000 Euro oder mehr beträgt. Für Gewinne bis 1.000 Euro gilt eine Freigrenze, d. h., Sie müssen diese nicht versteuern. Überschreiten die Gewinne jedoch 1.000 Euro, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag.

Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Der Veräußerungsgewinn wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Anders als bei Kapitalerträgen greift hier nicht die Abgeltungsteuer, sondern die reguläre Einkommensteuer.

Verrechnung von Verlusten

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus gleichartigen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.

Freigrenze bei Ehegatten

Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht jedem Partner die Freigrenze von 1.000 Euro einzeln zu. Eine nicht ausgeschöpfte Freigrenze kann jedoch nicht auf den Ehepartner übertragen werden.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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