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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Kosten für ÖPNV (lt. Nachweis - ohne Flug- und Fährkosten)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kosten für ÖPNV (lt. Nachweis - ohne Flug- und Fährkosten)

Geben Sie hier alle Kosten an, die Ihnendurch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind.

Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer (Entfernungspauschale). Das Finanzamt erkennt maximal eine Familienheimfahrt pro Woche an.

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Haben Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie die tatsächlichen Kosten ein. Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht. Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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