Das eigene Heim: Grundsteuer

Das eigene Heim: Grundsteuer
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Wissenswertes zur Grundsteuer beim Eigenheim

Die Kosten für die eigenen vier Wände bestehen aus verschiedenen Faktoren, darunter die sogenannte Grundsteuer. Sie wird von der Gemeinde erhoben, zu der das Grundstück gehört und ist jährlich zu entrichten. Ab dem Jahr 2025 wird in Deutschland eine Neuberechnung der Grundsteuer gelten. Die Höhe entscheidet sich erst im Laufe des Jahres 2024.

Definition Grundsteuer

Wer eine Immobilie erwirbt, ist mit einer hohen Anzahl an Kosten konfrontiert. Dabei ist nicht allein der Kaufpreis für das eigene Heim entscheidend, sondern die verschiedenen zusätzlichen Ausgaben, die im weiteren Verlauf auf den Immobilienbesitzer zukommen. Das Finanzamt stellt hier jeweils zwei Posten in Rechnung, einerseits die Grunderwerbssteuer und andererseits die Grundsteuer.

Während es sich bei der Grunderwerbssteuer um eine einmalige Zahlung unmittelbar nach dem Kauf handelt, ist die Grundsteuer jährlich zu leisten in Form von drei Beträgen, davon eine in jedem Quartal eines Jahres. Die genaue Höhe wird vom Finanzamt jährlich neu mitgeteilt. Die Zahlungen werden vom Finanzamt an die jeweilige Gemeinde weitergeleitet.

Die Grundsteuer ist für alle Grundstücke zu leisten, die entweder bereits bebaut sind oder grundsätzlich als bebaubar gelten. Sie gilt somit für Grundstückseigentum inklusive der Gebäude, die sich darauf befinden.

Die unterschiedlichen Arten der Grundsteuer

Wer sich beispielsweise bei heim-und-immobilie.de über die Finanzierung der eigenen Immobilie informiert, sollte immer auch die Kosten für die Grundsteuer berücksichtigen. Es gibt derzeit zwei, ab dem Jahr 2025 drei Varianten von Grundsteuern:

  • Grundsteuer A (für Flächen mit forst- oder landwirtschaftlicher Nutzung)
  • Grundsteuer B (für Besitzer von Immobilien)
  • Grundsteuer C (für nicht bebaute Grundstücke – neu ab 2025)

Die Grundsteuer ist relevant, um die Einnahmen der jeweiligen Gemeinden zu sichern. Die Gelder werden beispielsweise für Schulen, Kindergärten oder Bibliotheken verwendet sowie für die Infrastruktur vor Ort.

Reform der Grundsteuer

Das gegenwärtig bestehende System behandelt gleichartige Grundstücke verschieden. Die damit verbundene steuerliche Bewertung wurde bereits im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Der Grund ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, das im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Bis Ende des Jahres 2019 musste eine entsprechende Neuregelung vereinbart werden. Im Rahmen einer Übergangszeit darf die Grundsteuer in der derzeit bestehenden Form noch bis Jahresende 2024 erhoben werden. Ab Januar 2025 greift dann die neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer. Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, via ELSTER eine Steuererklärung (Feststellungserklärung) bis zum 31. Januar 2023 einzureichen, damit die Grundsteuer entsprechend neu bewertet werden kann.

Erforderliche Daten für die neue Grundsteuer

Um die Grundsteuererklärung einreichen zu können, sind verschiedene Angaben erforderlich. Je nach individuellem Berechnungsmodell der einzelnen Bundesländer können zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ergänzende Angaben möglich sein oder auch einige entfallen. Zu den allgemeinen länderübergreifenden Informationen zählen:

  • Fläche des Grundstücks
  • verfügbare Wohnfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudebaujahr
  • Grundstückslage
  • Art der Nutzung (zu Wohnzwecken oder landwirtschaftlich)

Es ist wesentlich, sich zu den jeweiligen Regelungen bezüglich des eigenen Bundeslandes genauer zu informieren. Die Höhe der zukünftig zu zahlenden Grundsteuer hängt grundlegend von der genauen Wohnfläche ab. Dies gilt prinzipiell überall, außer in Baden-Württemberg. Die Berechnung der Wohnfläche ist komplex und kann mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden ermittelt werden.