Rangfolge bei Ehegatten und Lebenspartnern im Steuerformular

Rangfolge bei Ehegatten und Lebenspartnern im Steuerformular
Rangfolge bei Ehegatten und Lebenspartnern im Steuerformular

Im Steuerhauptformular gilt eine Rangfolge bezüglich der Steuerpflichtigen: Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten ist an erster Stelle grundsätzlich der Ehemann und an zweiter Stelle die Ehefrau einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Mann, sondern die Frau das Geld nach Hause bringt.

Der Streit um die Rangfolge unter Eheleuten wurde sogar schon gerichtlich geklärt: Ehefrauen, die mit ihrem Ehemann zusammen zur Steuer veranlagt werden und daher gemeinsame Steuerbescheide erhalten, müssen es hinnehmen, dass ihr Name in den Bescheiden – wie auch im sonstigen Schriftwechsel mit den Finanzbehörden – an zweiter Stelle nach dem Namen des Mannes genannt wird (FG Berlin-Brandenburg vom 14.1.2009, 3 K 1147/06).

Nach Ansicht der Finanzrichter (oder waren daran etwa auch Richterinnen beteiligt?) wird das Grundrecht einer Ehefrau auf Gleichbehandlung der Geschlechter nicht durch die Praxis der Finanzbehörden verletzt, den Namen der Frau an zweiter Stelle zu nennen. Dabei handele es sich um ein von der Datenverarbeitung der Finanzverwaltung zwingend vorgegebenes, wertungsfreies Ordnungssystem.

Der Umstand, dass gelegentlich die Ehefrau das gesamte oder den größeren Teil des Familieneinkommens erwirtschafte, spiele dabei keine Rolle.

Und wie steht’s um die Rangfolge bei gleichgeschlechtlichen Ehen?

Seit dem 1.10.2017 ist die „Ehe für alle“ – also auch für gleichgeschlechtliche Paare – Wirklichkeit. Und wie ist die Rangfolge bei Lebenspartnern, die vor diesem Zeitpunkt eine Lebenspartnerschaft nach altem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet hatten?

Hier ist bei Wahl der Zusammenveranlagung als Person A die Person einzutragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht. Ist der Nachname gleich, kommt der Partner an die erste Stelle, dessen Vorname im Alphabet vorne steht. Haben beide den gleichen Vornamen, steht der ältere Partner vorne. Dies alles gilt unabhängig davon, wer wie viel des Einkommens erwirtschaftet.

4 Kommentare zu “Rangfolge bei Ehegatten und Lebenspartnern im Steuerformular”:

  1. Wieland, Eva

    Ich bin Deutsche, wohnte fast 30 Jahre lang im europäischen Ausland. Bin nun zurück in Deutschland und wurde /texte/2023/310/ mit den deutschen Steuerformularen konfrontiert. Ich hatte mich selbst als Steuerpflichtige angegeben, weil ich das Geld nach Hause bringe. Zudem konnte mein niederländischer Ehemann wegen der Sprache die Erklärung nicht machen. Im Steuerbescheid sah ich, dass man meinen Mann als Steuerpflichtigen aufgeführt hatte mit seiner Steuernummer.
    Es ist empörend in der heutigen Zeit, dass es nur Ehemann und Ehefrau gibt in den Steuerformularen. Es ist total rückständig, dass der Steuerpflichtige stets der Mann ist und bei Gleichgeschlechtlichen das Alphabet entscheidet, wer der Mann zu sein hat. Es ist nicht zu fassen. Das deutsche Steuersystem sollte sich wirklich schämen.

  2. LM

    Auch ich bin schon seit mehr als 20 Jahren Hauptverdiener und ärgere mich darüber, dass immer mein Mann angeschrieben wird. Aber letzte Woche fühlte ich mich in die 70er Jahre zurückversetzt, als man seinen Mann noch um Erlaubnis fragen musste, wenn man arbeiten wollte.
    Mein Mann erhielt ein Schreiben meiner Bank, dass ich online einen Freistellungsauftrag erteilt habe.
    Da fragt man sich, was sich für uns Frauen in den letzten Jahren eingentlich geändert hat.

  3. HS

    Meine Frau und ich haben unsere Nachnahmen behalten. Die Reihenfolge in den Dokumenten und Schreiben ist mir vollkommen Schnuppe.
    Viel mehr stört mich meine Nennung mit dem Nachnahmen meiner Frau.
    Selbst im Adressfeld der Schreiben vom Finanzamt wird der falsche Nachnahme benutzt.

    Einfach unfassbar.

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