Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen beide die Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten nutzen – selbst bei ähnlicher Tätigkeit. Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit darüber, wann die doppelte Anwendung zulässig ist und wo die Grenze zur missbräuchlichen Gestaltung verläuft.
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Kleinunternehmerregelung: Änderungen ab 2025
Die Kleinunternehmerregelung bietet Unternehmern mit geringem Umsatz steuerliche Vereinfachungen, allerdings auch Einschränkungen, wie den Wegfall des Vorsteuerabzugs. Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die diese Regelung attraktiver gestalten und den Kreis der Berechtigten erweitern.
Umsatzsteuer: Wahlrecht auf Kleinunternehmerregelung
Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer können sie wählen, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer
- im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro (früher: 17.500 Euro) war und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
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Umsatzsteuer: Verbesserung der Kleinunternehmerregelung
Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG).
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Umsatzsteuer: Weiterhin keine Steuerpflicht für Schülerfirmen
Gute Nachrichten für Schulen und ihre Schülerfirmen: Ab 1. Januar 2025 gilt eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für schulintegrierte Schülerfirmen. Die Regelung bleibt auch über 2026 hinaus bestehen und schafft so dauerhafte steuerliche Klarheit.
Umsatzsteuer: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Auch wenn Übergangsregelungen bis 2028 gelten, sollten sich Unternehmer frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) bietet in seinen FAQs zur E-Rechnung wichtige Informationen.
Musiker und Sänger: Grundzüge der Besteuerung
Musiker und Sänger müssen ihre Einkünfte und Umsätze steuerlich korrekt erfassen. Neben der Einkommensteuer unterliegen sie grundsätzlich auch der Umsatzsteuer, es sei denn, sie sind Kleinunternehmer oder es greifen spezifische Steuerbefreiungen. Das Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD St 1-S 2045-1 – St 117, Stand 8.5.2024) bietet umfassende Informationen zur Besteuerung von Künstlern in Deutschland und beleuchtet alle wesentlichen steuerlichen Aspekte.
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eBay: Versteuerung bei An- und Verkauf von Artikeln
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023
Nach derzeit geltendem Recht lässt die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt allerdings nicht für die Umsatzsteuer. Hier wäre allenfalls zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden soll.
Umsatzsteuer: Private Hundezüchter können als Unternehmer gelten
Das Züchten von Rassehunden setzt viel Sachverstand, Arbeit und noch mehr Tierliebe voraus. Selten ist der steuerliche Begriff der „Liebhaberei“ so angebracht wie bei der Hundezucht. Rechnen seriöse Hundezüchter mit spitzem Bleistift, kommen wohl nur die wenigsten auf einen Gewinn, selbst wenn Welpen heutzutage für 2.000 Euro und mehr verkauft werden. Aber auch wenn die Hundezucht als Hobby betrieben wird: Die Finanzbeamten haben wachsame Augen und prüfen mitunter sogar recht systematisch, ob die Züchter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.
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Einnahmen-Überschussrechnung: Umsatzsteuer ist Einnahme und Ausgabe
Viele Gewerbetreibende und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG). Etwas vereinfacht ausgedrückt wird das Geld, das eingeht, im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahme und das Geld, das herausgeht, bei Abfluss als Ausgabe verbucht (§ 11 EStG). Zur Gewinnermittlung sind folglich die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln.
Haushaltsauflösungen: An- und Verkauf über eBay steuerpflichtig
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
Krankenversicherung: Erleichterung für privat Krankenversicherte
Schätzungsweise eine Million Selbstständige und Kleinunternehmer sind derzeit privat kranken- und pflegeversichert. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl derjenigen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung nach dem SGB II angewiesen sind oder bei denen der Versicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf nach dem SGB XII berücksichtigt wird, in absehbarer Zeit steigen wird.
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Umsatzsteuer: Warum nun auch bei Kleinbeträgen Voranmeldungen fällig werden
Sind Sie Anfang des Jahres von Ihrem Finanzamt aufgefordert worden, von nun an Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, obwohl Sie nur ganz geringe Umsätze erzielt haben? Und obwohl Ihre umsatzsteuerliche Zahllast pro Jahr bislang weniger als 1.000 Euro betrug? Oder obwohl Sie eigentlich Kleinunternehmer sind? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft, denn so ergeht es derzeit tausenden kleinerer Unternehmer.
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Steuererklärung für 2018: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2018 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2018, die Sie kennen sollten.
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Steuerberatung für Gastronomiebetriebe
Jeder, der sich mit einem Restaurant, einer Kneipe, einem Café oder mit einem modernen Foodtruck beruflich auf die eigenen Beine stellen möchte, der muss sich wohl oder übel auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Aber wann müssen eigentlich Steuern bezahlt werden und welche Hürden gilt es, zu nehmen? Welche Fehler müssen vermieden werden und welche Zuschüsse oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Alle Existenzgründer in der Gastronomiebranche sind gut beraten, sich sehr genau über die Steuern zu informieren, denn das Finanzamt kennt keine Gnade, wenn es um Steuersünden geht.
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Handwerkerleistung: Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage steuerbegünstigt
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Der Steuerabzug wird allerdings nur gewährt für Arbeiten an und in der selbst genutzten Wohnung.
Während der Fiskus nur Maßnahmen innerhalb der Grundstücksgrenzen begünstigen will, sieht der Bundesfinanzhof die erforderliche Verbindung zum Haushalt auch dann noch als gegeben an, wenn die Maßnahme die Grundstücksgrenze überschreitet und exklusiv dem Grundstück dient (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
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Werbungskosten: Arbeitsmaterialien im Home Office richtig geltend machen
Selbständige Unternehmer und auch Kleinunternehmer sowie Freiberufler kümmern sich in Eigenregie um die Einrichtung und Pflege ihrer Büroräume. Mit dem Home Office, das für viele Selbständige ein wichtiges Argument für die Abkehr vom Angestelltendasein darstellt, sind zusätzlich auch steuerliche Vorteile verbunden. So kann nicht nur das Arbeitszimmer selbst abgesetzt werden, sondern auch die Arbeitsmaterialien, die Einrichtung und wichtige Geräte wie PC oder Drucker. Um bei der kommenden Steuererklärung nichts zu vergessen und geltende Regelungen einhalten zu können, sollten sich auch Selbständige rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informieren.
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