Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!
Steueränderungen 2013
Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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Formulare für die Steuererklärung 2013
Im untenstehenden Bereich finden Sie die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2013. Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.
Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung für 2013 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2013 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2013 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2013) an. Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2013 .
Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online per ELSTER© an das Finanzamt.
Formulare für die Steuererklärung 2013
Steuerformulare für alle Bürger
• Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage EÜR
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
• Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
Steuerformulare für Vermieter
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
• Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage Unterhalt
• Anlage U – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner
• Anlage Weinbau
• Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
• Anlage Zinsschranke
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2013
• Anleitung zur Anlage AV
• Anleitung zur Anlage R
• Anleitung zur Anlage V
• Anleitung zur Anlage SO
• Anleitung zur Anlage KAP
• Anleitung zur Anlage N-AUS
• Anleitung zur Anlage AUS
• Anleitung zur Anlage FW
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
• Infoblatt zur vereinfachten Einkommensteuererklärung 2013
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen und nicht die Formulare für die Steuererklärung 2012 per Hand auszufüllen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
Lohnsteuer kompakt | Formulare für die Steuererklärung 2013 | |
Datenabfrage per Interview: | Ja | Nein |
Automatische Steuerberechnung: | Ja | Nein |
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: | Ja | Teilweise |
Import alter Steuerdaten: | Ja | Nein |
Briefvorlagen und Musterschreiben: | Ja | Nein |
Online-Abgabe per ELSTER: | Ja | Nein |
Prüfung vor der Abgabe: | Ja | Nein |
Umfangreiches Steuerhandbuch: | Ja | Nein |
Speicherung der Eingaben: | Ja | Nein |
Automatische Berechnung von Wegstrecken: | Ja | Nein |
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren: | Ja | Nein |
Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?
Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“
Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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Steuererklärung für Rentner
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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Einkommensteuererklärung
Lohnsteuer kompakt ist 100% unabhängig vom Finanzamt.
Erstellen Sie jetzt für das Steuerjahr 2024
Erhalten Sie einfach & schnell zu viel gezahlte Steuern zurück
1.250 € Rückerstattung im Durchschnitt
- Komfortable Online-Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklaerung für 2024
Durch automatische Updates brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und genießen zudem den angenehmen Zugriff von zu Hause oder unterwegs. - Kostenlose Live-Berechnung Ihrer Rückerstattung
Sehen Sie transparent und kostenfrei, wie sich jede Eingabe auf Ihre Steuererstattung auswirkt. Nur bei Abgabe der Steuererklärung fallen einmalig 34,95 €* an. - Steuererklärung einfach und sicher übermitteln
Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung auf Wunsch online verschlüsselt per ELSTER© an Ihr Finanzamt.
Das schreibt die Fachpresse:
FOCUS Money (02/2023)
Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. […] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit.
Das sagen unsere Kunden:
Wie funktioniert Lohnsteuer Kompakt?
Wir von Lohnsteuer kompakt haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass Steuerpflichtige ihre private
Einkommenssteuer online, schnell, einfach und dennoch korrekt beim zuständigen
Finanzamt einreichen können. Dabei stellen wir Ihnen zahlreiche und wertvolle
Steuertipps sowie umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung, wie Sie bei
Ihrer Einkommenssteuererklärung Steuern sparen können.
Nach erfolgreicher Anmeldung steht Ihnen unser „Steuer-Cockpit“ zur
Verfügung, in dem Sie all Ihre Steuerfälle hinterlegen können. Im Reiter
„Daten prüfen“ beispielsweise werden Ihre Eingaben von uns auf Plausibilität
geprüft. Unter „Meine Dokumente“ finden Sie alle wichtigen
Dokumente sowie Musterbriefe, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. In unserem
Steuer-Cockpit finden Sie folgende Menüpunkte und Unterpunkte:
- Steuerdaten eingeben
- Steuererklärung abgeben
- Meine Dokumente
- Validierung Ihrer Eingaben
- Wahl der Abgabeart
- Berechnung der Erstattung / Steuerschuld
Zusätzlich können Sie über unser Helpcenter einen Taschenrechner aufrufen,
Notizzettel anlegen, unseren Ratgeber aufrufen oder uns über den Chat eine Frage zu Ihrer
Eingabe stellen.
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Steuererklärung gemacht haben, zeigen wir
Ihnen die Steuerberechnung an. Nun haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre
Einkommenssteuererklärung per ELSTER© an das Finanzamt über eine sichere
SSL-Verbindung und verschlüsselt übermitteln, oder ob Sie die ausgefüllten Steuerformulare
ausdrucken und zusammen mit den dazugehörigen Belegen per Post an das Finanzamt schicken.
Zu unseren kostenlosen Leistungen zählen die Eingabe und Prüfung
Ihrer Daten, die Steuerberechnung, Steueroptimierung, der Ratgeber sowie alle ergänzenden
Hilfsmittel wie zum Beispiel der Rechner und Vorlagen. Erst wenn Sie Ihre
Steuererklärung online oder ausgedruckt abgeben möchten, erheben wir einmalig eine Gebühr von 34,95€. Sie haben zusätzlich die Auswahl mehrerer Steuererklärungs-Pakete. Zum Shop
Welche Steuererklärungen kann ich mit Lohnsteuer Kompakt erstellen?
Mit Lohnsteuer kompakt können Sie Ihre Steuererklärung
für alle Steuerjahre ab 2016 anfertigen!
Die aktuelle Version von Lohnsteuer kompakt umfasst folgende Anlagen:
EST1A | Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Kind | Kinder |
K | Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
AV | Riester-Verträge |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
SO | Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
U | Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
S | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmenüberschussrechnung (für Selbständige und Gewerbetreibende) |
Vorsorgeaufwand | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
Pflege | Pflegeaufwendungen |
Finanzamt Musterschreiben:
Wir bieten Ihnen zahlreiche vorformulierte Schreiben, die das Finanzamt betreffen.
So finden Sie immer die richtigen Worte.
Komfortable Berechnung:
Wir unterstützen Ihre Eingaben mit automatisch rechnenden Tabellenblättern
(Zusatzanlagen mit Berechnungsfunktion für das Finanzamt).
Tipps zum Steuern sparen:
Sie erhalten aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind.
Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen so schnell und effizient, bei Ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen.
Wie gebe ich meine Steuererklärungen am einfachsten ab?
Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können
Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher
und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online
per ELSTER© an das Finanzamt.
Abgabe „in Papierform“ – Steuerformulare als Ausdruck
Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, können Sie sich Ihre fertigen Steuerunterlagen anzeigen
lassen. Bei der klassischen Abgabe Ihrer Steuererklärung überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre
Angaben auf die amtlichen Steuerformulare, die in Abmessungen und Layout den
amtlichen Vorgaben entsprechen.
Anschließend drucken Sie diese einfach aus und senden sie unterschrieben an das für Sie zuständige
Finanzamt.
Abgabe „per ELSTER©“ – Elektronische Übermittlung, Unterschrift per
Post
In diesem Fall wird die sogenannte komprimierte Steuererklärung für Sie erzeugt.
Sie enthält nur Ihre relevanten Daten, entspricht in der Struktur aber den amtlichen
Steuerformularen und wird vom Finanzamt offiziell akzeptiert. Hierzu bringt
Lohnsteuer kompakt Ihre Angaben automatisch in die richtige Struktur und füllt alle notwendigen
Formulare aus. Der Vorteil bei der Abgabe per ELSTER©, besteht in der bevorzugten
und schnelleren Bearbeitung durch Ihr Finanzamt und die Gewissheit, dass Tippfehler
ausgeschlossen sind.
Die komprimierte Steuererklärung wird vorab mithilfe des Internets (online) an Ihr Finanzamt
übertragen. Anschließend brauchen Sie die Dokumente nur noch auszudrucken, zu unterschreiben
und Ihrem Finanzamt zuzusenden. Ohne diese unterschriebene Version werden Ihre Daten nicht vom
Finanzamt bearbeitet und nach einigen Monaten automatisch gelöscht.
Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai
Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten
Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen
Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Lohnsteuer kompakt erste Online-Steuersoftware mit Bescheidprüfung
Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!
Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.
Der Steuerbescheid-Prüfer
Die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden war Voraussetzung für die wohl wichtigste Neuerung 2013: Der Prüfung Ihres Steuerbescheide durch Lohnsteuer kompakt.
Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.
Getrennte Veranlagung: Wann lohnt sie sich?
Nicht nur romantische Gründe sprechen fürs Heiraten. Dank des Ehegattensplittings gilt der Bund fürs Leben auch als Steuersparmodell. Insbesondere Paare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, profitieren von der Zusammenveranlagung. Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet und dann halbiert, so dass jeder Partner gleich viel Steuern bezahlen muss – insgesamt normalerweise weniger, als wenn jeder seine eigene Steuererklärung machen würde.
Formulare für die Steuererklärung 2012
Im untenstehenden Bereich finden Sie die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2012. Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.
Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung für 2012 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2012 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2012 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2012) an. Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2012.
Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online per ELSTER© an das Finanzamt.
Formulare für die Steuererklärung 2012
Steuerformulare für alle Bürger
• Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage EÜR
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
• Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
• Anlage Forstwirtschaft
• Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage Unterhalt
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anlage Weinbau
• Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
• Anlage Zinsschranke
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2012
• Anleitung zur Anlage AUS
• Anleitung zur Anlage AV
• Anleitung zur Anlage FW
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
• Anleitung zur Anlage V
• Anleitung zur Anlage SO
• Anleitung zur Anlage KAP
• Anleitung zur Anlage R
• Anleitung zur Anlage N-AUS
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen und nicht die Formulare für die Steuererklärung 2012 per Hand auszufüllen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
Lohnsteuer kompakt | Formulare für die Steuererklärung 2012 | |
Datenabfrage per Interview: | Ja | Nein |
Automatische Steuerberechnung: | Ja | Nein |
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: | Ja | Teilweise |
Import alter Steuerdaten: | Ja | Nein |
Briefvorlagen und Musterschreiben: | Ja | Nein |
Online-Abgabe per ELSTER: | Ja | Nein |
Prüfung vor der Abgabe: | Ja | Nein |
Umfangreiches Steuerhandbuch: | Ja | Nein |
Speicherung der Eingaben: | Ja | Nein |
Automatische Berechnung von Wegstrecken: | Ja | Nein |
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren: | Ja | Nein |
In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2013
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2013 am Herzen, daher nehmen wir das Feedback unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.
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Steuererklärung 2012: Was Sie jetzt wissen sollten!
Vor gut einem Jahr hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet. Ziel: Weniger Bürokratie für Steuerzahler und Behörden und ein wenig finanzielle Entlastung für die Bürger. Die meisten Änderungen sind zum 1. Januar 2012 wirksam geworden, zum Tragen kommen sie oft aber erst in der nächsten Steuererklärung. Das gilt auch für einige Urteile, die der Bundesfinanzhof in diesem Jahr gefällt hat. Hier ein Überblick:
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1% der Steuerpflichtigen zahlt 23% der Einkommensteuer
Ein Prozent der Steuerpflichtigen verfügen über Einkünfte von mehr als 218.906 Euro. Sie bestreiten damit über 23% des gesamten Steueraufkommens. Das Statistische Bundesamt hat in seiner jährlichen Einkommensteuerstatistik die Daten von 26,4 Millionen Steuerpflichtigen für 2008 ausgewertet.
So gelingt der Steuerendspurt 2012
Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
„Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Steuertipps für das Jahresende 2012
Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
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