In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und  auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
Weiterlesen »


Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!

Steueränderungen 2013

Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
Weiterlesen »


Formulare für die Steuererklärung 2013

Im untenstehenden Bereich finden Sie die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2013. Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.

Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung für 2013 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2013 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2013 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2013) an. Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2013 .

Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online per ELSTER© an das Finanzamt.

 

 

Formulare für die Steuererklärung 2013

Steuerformulare für alle Bürger
Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

Steuerformulare für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerformulare für Eltern
Anlage Kind

Steuerformulare für Rentner
Anlage R – Renten und andere Leistungen

Steuerformulare für Vermieter
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

weitere Anlagen für die Steuererklärung
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage Unterhalt
Anlage U – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner
Anlage Weinbau
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage Zinsschranke

Anleitungen zur Steuererklärung
Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2013
Anleitung zur Anlage AV
Anleitung zur Anlage R
Anleitung zur Anlage V
Anleitung zur Anlage SO
Anleitung zur Anlage KAP
Anleitung zur Anlage N-AUS
Anleitung zur Anlage AUS
Anleitung zur Anlage FW
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Infoblatt zur vereinfachten Einkommensteuererklärung 2013

I N F O

Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen und nicht die Formulare für die Steuererklärung 2012 per Hand auszufüllen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Formulare für die Steuererklärung 2013
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren: Ja Nein

 


Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?

Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“

Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
Weiterlesen »


Steuererklärung für Rentner

Steuererklärung für Rentner

Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
Weiterlesen »


Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
Weiterlesen »


Einkommensteuererklärung

 

Erstellen Sie jetzt für das Steuerjahr 2024

Erhalten Sie einfach & schnell zu viel gezahlte Steuern zurück

 

1.250 € Rückerstattung im Durchschnitt

  • Komfortable Online-Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklaerung für 2024
    Durch automatische Updates brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und genießen zudem den angenehmen Zugriff von zu Hause oder unterwegs.
  • Kostenlose Live-Berechnung Ihrer Rückerstattung
    Sehen Sie transparent und kostenfrei, wie sich jede Eingabe auf Ihre Steuererstattung auswirkt. Nur bei Abgabe der Steuererklärung fallen einmalig 34,95 €* an.
  • Steuererklärung einfach und sicher übermitteln
    Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung auf Wunsch online verschlüsselt per ELSTER© an Ihr Finanzamt.

 

 

Folgen Sie uns auf Social Media!

         

 

Das schreibt die Fachpresse:

 

FOCUS Money (02/2023)

Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. […] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit.

Das sagen unsere Kunden:

Kommentar vom 01.06.2025

Schnelle Bearbeitung möglich, gut erklärt.

 

Kommentar vom 30.05.2025

Schnell und einfach zu bedienen. Das die Daten vom Vorjahr übernommen werden, erleichtert die unangenehme Aufgabe enorm.

 

Kommentar vom 25.05.2025

Mache schon seit Jahren meine Steuererklärung über Lohnsteuerkompakt. Wird mit mit wesentlichen Daten bereits vorbelegt und ist einfach und schnell zu bearbeiten. Hilfestellungen werden gegeben falls erforderlich. Die angegeben Steuererstattungen/Nachzahlung stimmen meistens.

 

Welche Steuererklärungen kann ich mit Lohnsteuer Kompakt erstellen?

Mit Lohnsteuer kompakt können Sie Ihre Steuererklärung
für alle Steuerjahre ab 2016 anfertigen!


Die aktuelle Version von Lohnsteuer kompakt umfasst folgende Anlagen:

EST1A Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen
und Handwerkerleistungen
N Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Kind Kinder
K Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen
V Vermietung und Verpachtung
N-AUS Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
AV Riester-Verträge
KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen
R Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
SO Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und
begünstigte Einkünfte
U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist
als PDF-Datei verfügbar.
G Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro.
Anlage EÜR wird nicht unterstützt.
S Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis
17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt.
EÜR Einnahmenüberschussrechnung (für Selbständige und Gewerbetreibende)
Vorsorgeaufwand Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
Pflege Pflegeaufwendungen

Finanzamt Musterschreiben:

Wir bieten Ihnen zahlreiche vorformulierte Schreiben, die das Finanzamt betreffen.
So finden Sie immer die richtigen Worte.


Komfortable Berechnung:

Wir unterstützen Ihre Eingaben mit automatisch rechnenden Tabellenblättern
(Zusatzanlagen mit Berechnungsfunktion für das Finanzamt).


Tipps zum Steuern sparen:

Sie erhalten aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind.
Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen so schnell und effizient, bei Ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen.


Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai

Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
Weiterlesen »


Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten

Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
Weiterlesen »


NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
Weiterlesen »


Lohnsteuer kompakt erste Online-Steuersoftware mit Bescheidprüfung

Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
Weiterlesen »


Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


Weiterlesen »



Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid

bescheidpruefung-icon-1Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.


Weiterlesen »


Getrennte Veranlagung: Wann lohnt sie sich?

Nicht nur romantische Gründe sprechen fürs Heiraten. Dank des Ehegattensplittings gilt  der Bund fürs Leben auch als Steuersparmodell. Insbesondere Paare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, profitieren von der Zusammenveranlagung. Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet und dann halbiert, so dass jeder Partner gleich viel Steuern bezahlen muss – insgesamt normalerweise weniger, als wenn jeder seine eigene Steuererklärung machen würde.


Weiterlesen »


Formulare für die Steuererklärung 2012

Im untenstehenden Bereich finden Sie die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2012. Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.

Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung für 2012 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2012 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2012 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2012) an. Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2012.

Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online per ELSTER© an das Finanzamt.

 

 

Formulare für die Steuererklärung 2012

Steuerformulare für alle Bürger
Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

Steuerformulare für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerformulare für Eltern
Anlage Kind

Steuerformulare für Rentner
Anlage R – Renten und andere Leistungen

weitere Anlagen für die Steuererklärung
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
Anlage Forstwirtschaft
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage Unterhalt
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage Weinbau
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage Zinsschranke

Anleitungen zur Steuererklärung
Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2012
Anleitung zur Anlage AUS
Anleitung zur Anlage AV
Anleitung zur Anlage FW
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anleitung zur Anlage V
Anleitung zur Anlage SO
Anleitung zur Anlage KAP
Anleitung zur Anlage R
Anleitung zur Anlage N-AUS

I N F O

Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen und nicht die Formulare für die Steuererklärung 2012 per Hand auszufüllen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Formulare für die Steuererklärung 2012
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren: Ja Nein

 

Formulare für die Steuererklärung 2012

 



Steuererklärung 2012: Was Sie jetzt wissen sollten!

Vor gut einem Jahr hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet. Ziel: Weniger Bürokratie für Steuerzahler und Behörden und ein wenig finanzielle Entlastung für die Bürger. Die meisten Änderungen sind zum 1. Januar 2012 wirksam geworden, zum Tragen kommen sie oft aber erst in der nächsten Steuererklärung. Das gilt auch für einige Urteile, die der Bundesfinanzhof in diesem Jahr gefällt hat. Hier ein Überblick:

Weiterlesen »



So gelingt der Steuerendspurt 2012

Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.

Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.

Weiterlesen »


Steuertipps für das Jahresende 2012

Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.

Weiterlesen »