Formulare für die Steuererklärung 2011

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.

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Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 noch machen müssen, finden hier die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2011. Die Steuerformulare für 2011 können Sie sich kostenfrei als pdf downloaden.

Steuerformulare für alle Bürger
Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

Steuerformulare für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerformulare für Eltern
Anlage Kind

Steuerformulare für Rentner
Anlage R – Renten und andere Leistungen

weitere Anlagen für die Steuererklärung
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
Anlage Forstwirtschaft
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage Unterhalt
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage Weinbau
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage Zinsschranke

Anleitungen zur Steuererklärung
Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2011
Anleitung zur Anlage AUS
Anleitung zur Anlage EÜR
Anleitung zur Anlage AV
Anleitung zur Anlage FW
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anleitung zur Anlage V
Anleitung zur Anlage SO
Anleitung zur Anlage KAP
Anleitung zur Anlage R
Anleitung zur Anlage N-AUS

Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Steuerformular
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren: Ja Nein

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Formulare für die Steuererklärung 2012

Im untenstehenden Bereich finden Sie die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2012. Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.

Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung für 2012 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2012 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2012 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2012) an. Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2012.

Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online per ELSTER© an das Finanzamt.

 

 

Formulare für die Steuererklärung 2012

Steuerformulare für alle Bürger
Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

Steuerformulare für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerformulare für Eltern
Anlage Kind

Steuerformulare für Rentner
Anlage R – Renten und andere Leistungen

weitere Anlagen für die Steuererklärung
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
Anlage Forstwirtschaft
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage Unterhalt
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage Weinbau
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage Zinsschranke

Anleitungen zur Steuererklärung
Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2012
Anleitung zur Anlage AUS
Anleitung zur Anlage AV
Anleitung zur Anlage FW
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anleitung zur Anlage V
Anleitung zur Anlage SO
Anleitung zur Anlage KAP
Anleitung zur Anlage R
Anleitung zur Anlage N-AUS

I N F O

Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen und nicht die Formulare für die Steuererklärung 2012 per Hand auszufüllen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Formulare für die Steuererklärung 2012
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren: Ja Nein

 

Formulare für die Steuererklärung 2012

 


Formulare für die Steuererklärung 2010

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2010 noch machen müssen, finden hier die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2010. Die Steuerformulare für 2010 können Sie sich kostenfrei als pdf downloaden.

Steuerformulare für alle Bürger
Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

Steuerformulare für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerformulare für Eltern
Anlage Kind

Steuerformulare für Rentner
Anlage R – Renten und andere Leistungen

weitere Anlagen für die Steuererklärung
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage Forstwirtschaft
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage St – Statistische Angaben
Anlage U – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben
Anlage Unterhalt
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage VL – Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen
Anlage Weinbau
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage Zinsschranke

Anleitungen zur Steuererklärung
Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anleitung zur Anlage AUS
Anleitung zur Anlage EÜR
Anleitung zur Anlage AV
Anleitung zur Anlage KAP
Anleitung zur Anlage FW
Anleitung zur Anlage SO
Anleitung zur Anlage R
Anleitung zur Anlage V

Die Formulare für Steuererklärung 2011 können Sie sich ebenfalls kostenlos als pdf downloaden: Steuerformulare 2011 kostenlos

Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Steuerformular
Datenabfrage per Interview Ja Nein
Automatische Steuerberechnung Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch Ja Nein
Speicherung der Eingaben Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren Ja Nein

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.


Einnahmen-Überschussrechnung: Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung per ELSTER?

Einnahmen-Überschussrechnung: Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung per ELSTER?

Alle Steuerbürger, die ihren Gewinn per Bilanz oder durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind – seit dem Veranlagungszeitraum 2011 – grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 Euro sind. Eine frühere Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF, Pressemittelung vom 30.3.2017).


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Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!

Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben (Stand 2013 / 2014) und damit deutlich mehr als noch vor zehn Jahren, hier lag die Anzahl noch bei unter zwei Millionen. Studieren ist modern, bedeutet im Regelfall aber finanzielle Einschnitte über mehrere Jahre hinweg. Ein großer Anteil ist von Studienkrediten oder auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen und geht neben dem Studium arbeiten.Was viele Studenten nicht wissen ist, dass sich eine Steuererklärung durchaus lohnen kann.
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Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen

Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen

Derzeit ist eine schon sehr lange und sehr heftig diskutierte Rechtsfrage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig: Ob nämlich eine Verlustfeststellung und damit die Kosten für das Erststudium oder eine Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses tatsächlich – wie es der Gesetzgeber will – nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind oder ob sie – wie es der Bundesfinanzhof präferiert – in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen (Verfassungsbeschwerden 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14 u.a.).
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Traumjob Steuerberater?

Traumjob Steuerberater?

Ist das Ausfüllen der Steuerformulare zu kompliziert, so tritt in der Regel der Steuerberater auf den Plan und nimmt seinen Klienten die nervenaufreibende Arbeit ab. Gleichzeitig hilft er außerdem bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Problemen weiter.
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Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?

Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung gestrichen

Scheiden tut nun doppelt weh!

Der Fiskus erkennt anfallende Kosten für die Scheidung oder anderer Zivilkosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Was im Mai 2011 noch beschlossen wurde, nämlich, dass sämtliche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, wurde im Sommer 2013 vom Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und  auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!

Steueränderungen 2013

Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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ELSTER: Fast 10 Millionen Steuererklärungen per Internet

2011 wurden 9,5 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Damit steigen die Nutzerzahlen der Elektronischen Einkommensteuerklärung (ELSTER) steigen deutlich an, im Vergleich zum Vorjahr gab es eine Steigerung um 10 Prozent. Dies teilt der Hightech-Verband BITKOM mit. zu der Steigerung trägt bei, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verschiedene Berufsgruppen, zum Beispiel Gewerbetreibende und Freiberufler, zur elektronischen Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet sind. 
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