Schlagwort: Afa

Gebäudeabschreibung: Kürzerer Abschreibungszeitraum und höhere AfA

Gebäudeabschreibung: Kürzerer Abschreibungszeitraum und höhere AfA

Für vermietete Gebäude, die nach dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden und nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, bemisst sich die Abschreibung nach einem festen Prozentsatz von 2 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, das heißt, es wird eine fiktive Nutzungsdauer von 50 Jahren unterstellt (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG).
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Kaufpreisaufteilung : Neue Arbeitshilfe für AfA-Zwecke

Wohnungskauf: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für AfA-Zwecke

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazugehörigen Grund und Boden mit (Ausnahme: Erbbaurecht). Falls die Immobilie vermietet ist oder vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Abschreibung ist aber nur möglich auf den Gebäude-, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Zu diesem Zweck muss der Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und den Grund und Boden über die sogenannte Kaufpreisaufteilung aufgesplittet werden.


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Gebäudeabschreibung: AfA-Zeitraum per Wertgutachten verkürzen

Gebäudeabschreibung: AfA-Zeitraum per Wertgutachten verkürzen

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz für die Gebäudeabschreibung zu gering. So wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Mieterabfindung: Aufwendungen nur per AfA abziehbar?

Mieterabfindung: Aufwendungen nur per AfA abziehbar?

Vermieter, die eine Immobilie umfassend renovieren wollen, möchten ihre alten Mieter so manches Mal zum Auszug bewegen. Sicherlich sind vielen Lesern nun die negativen Beispiele, etwa aus Berlin, vor Augen, wo Investoren Luxussanierungen durchführen, um für ihre Objekte anschließend enorm hohe Mieten zu verlangen. Aber natürlich gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen die Sanierung und ein vorheriger Auszug der Mieter einfach erforderlich sind, weil die Gebäude so alt sind, dass ein Verfall droht. Der Ausziehende erhält dann eine Mieterabfindung.


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Denkmal-AfA – denkmalgeschützte Immobilien richtig abschreiben

In Deutschland gibt es viele Immobilien, die unter den Bestandsschutz fallen. Für denkmalgeschützte Häuser gelten in vielerlei Hinsicht besondere Vorschriften. Modernisierungen an solchen Gebäuden müssen ganz bestimmte Punkte erfüllen, häufig dürfen die Außenfassaden optisch nicht großartig geändert werden. Selbst in den Innenräumen müssen Besitzer achtgeben und den gesetzlichen Bedingungen folgen. Doch wenn es schon so viele Auflagen und Vorschriften hinsichtlich der Modernisierung und des Erhalts gibt, welche Vorteile bringt der Kauf? Wie kann eine denkmalgeschützte Immobilie abgeschrieben werden? Dieser Artikel geht auf das Thema einmal genauer ein.
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