Immer mehr Menschen fühlen sich dazu berufen, aktiv am Aktienhandel teilzunehmen. Sie erhoffen sich davon nicht nur eine stattliche Rendite, sondern immer auch ein wenig Spannung und nicht zuletzt auch Anerkennung. Doch der Aktienhandel verlangt auch nach Fachwissen. Denn nur wer sich mit der Materie auskennt, wird in der Lage sein, die Risiken und Hindernisse richtig einzuschätzen und diesen aus dem Weg zu gehen. Diese Kenntnisse rund um den Aktienhandel sollten auch den Bereich der Abgeltungssteuer umfassen, da diese sehr viele Trader betrifft und auf keinen Fall vergessen werden sollte.
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Schlagwort: Freibetrag
Fahrten zur Arbeit: Was bei Fahrten mit dem Fahrrad absetzbar ist
Viele Arbeitnehmer nutzen für die Fahrten zur Arbeit und auch gelegentlich bei Auswärtstätigkeiten das Fahrrad. Die Frage ist, was Sie in diesem Fall steuerlich als Werbungskosten absetzen können.
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Lohnsteuerermäßigung: Lohnsteuerfreibetrag gilt künftig für zwei Jahre
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber einen Lohnsteuerfreibetrag, den man sich vom Finanzamt zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufnehmen lassen kann. Der Lohnsteuerfreibetrag gilt derzeit jeweils für die Dauer eines Jahres und muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden (§ 39a Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG).
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Geschenke und Streuartikel von der Steuer absetzen – Worauf ist zu achten?
Allgemeine Informationen
Geschenke, die ein Arbeitgeber seinen Kunden oder seinen Angestellten zukommen lässt, können bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gilt eine gewisse Freigrenze, deren Höhe nicht überschritten werden darf. Wird diese Grenze respektiert, so zählen die Zuwendungen als Betriebsausgaben, welche wiederum von der Steuer absetzbar sind. Grundsätzlich ist jedoch zwischen Geschenken für Mitarbeiter, für Kunden oder Geschäftspartner sowie Aufmerksamkeiten zu unterscheiden. Wie die DeutscheHandwerksZeitung berichtet, sollten diese Freigrenzen penibel eingehalten werden. Das geht auf Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zurück, denn wenn die Grenze überschritten wird, so entfällt die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs.
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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Abfindung: Steuerermäßigung nur bei höheren Einnahmen als im Vorjahr
Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die betroffenen Mitarbeiter im Allgemeinen mit einer Abfindung verabschiedet. Solche Zahlungen sind seit 2006 leider nicht mehr durch einen Steuerfreibetrag begünstigt, wohl aber noch durch die Fünftelregelung (gemäß § 34 EStG).
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Begünstigte Nebentätigkeit: Steuerliche Verbesserung für Rettungsschwimmer
Rettungsschwimmer der DLRG bewachen jedes Jahr die Küsten von Nord- und Ostsee, Badeeinrichtungen in den Binnengewässern und Flüssen, Schwimmbäder und Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Die DLRG ist darüber hinaus im Katastrophenschutz der Länder und im Rettungsdienst tätig. Die Rettungsschwimmer arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Frage ist, wie die Vergütungen steuerlich zu behandeln sind.
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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!
Steueränderungen 2013
Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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Steuerzahler werden 2013 entlastet: Grundfreibetrag steigt
Arbeitnehmer können von 2013 an mit Steuerentlastungen rechnen: Laut dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der Grundfreibetrag in jedem Fall steigen. Damit hätten Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung, da das Finanzamt erst für Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abziehen darf.
Steuern sparen mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Rentner und nicht berufstätige Kinder können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.004 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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