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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2018) Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Es gibt auch steuerfreie Leistungen, die nicht im Progressionsvorbehalt erfasst werden und deshalb nicht zu einem höheren Steuersatz führen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe,
  • Arbeitslosengeld II,
  • Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs.
  • Arbeitslosengeld, das aus dem Ausland bezogen wird,
  • Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung,
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld,
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder,
  • Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst,
  • Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten (ab 2011),
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer (§ 93 SGB III),
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).

Bewertungen des Textes: Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

         

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Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

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