(2013)
Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?
Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen können nur bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 15.200 Euro (30.400 Euro für Verheiratete) an Beiträgen zur Altersvorsorge als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2013 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2013 bei 76 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100-prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann sind maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Wenn Sie geringe Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, können Sie auch weiterhin Ihre Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen in die Steuererklärung eintragen.
Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe in der Steuererklärung eingetragen werden.
Allerdings: Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge dafür festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbständige bei 2.800 Euro (bei Ehepaaren das Doppelte).
Das Besondere: Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung den Höchstbetrag übersteigen, können Sie Ihre Beiträge in voller Höhe absetzen. Dann können Sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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