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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ausgaben

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Ausgaben



Was kann ich als Werbungskosten absetzen?

Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, könne Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:
-    Verwaltungskosten
-    Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
-    Schuldzinsen für einen Kredit
-    Abschreibung
-    Grundsteuer
-    Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
-    Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
-    Stromkosten für Hausbeleuchtung
-    Heizung und Warmwasser
-    Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
-    Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
-    Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
-    Schönheitsreparaturen

Hinweis: Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.

(2013): Was kann ich als Werbungskosten absetzen?


Feldhilfen

Schuldzinsen

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Finanzierungskosten für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abzugsfähigen Finanzierungskosten zählen:

  • Schuldzinsen
  • Damnum
  • Disagio
  • Agio
  • Erbbauzinsen
Geldbeschaffungskosten

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Geldbeschaffungskosten für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abzugsfähigen Geldbeschaffungskosten zählen u.a.

  • Kosten für Beglaubigungen
  • Beleihungsgebühren
  • Abschlussgebühren
  • Finanzierungskosten
  • Notarkosten für die Finanzierung
  • Grundbuchgebühren für die Finanzierung
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kosten für Fotokopien
  • Telefonkosten (für Bankgespräche, Notargespräche, u.ä.)
  • Fahrtkosten zur Bank
  • Fachliteratur Finanzen
Renten und dauernde Lasten

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Renten und dauernde Lasten in Verbindung mit dem vermieteten Objekt erfassen wollen.

Umsatzsteuer / Vorsteuer (neu bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Umsatzsteuerzahlungen für das Objekt erfassen wollen.

Die Angaben sind nur bei  umsatzsteuerpflichtiger Vermietung zu machen. Hier ist dann die im Jahr 2013 an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer zu erfassen.

Erhaltungsaufwand

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Erhaltungsaufwendungen für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Kosten für den Austausch der Fenster
  • Kosten für den Austausch der Heizung
  • Kosten für den Austausch der Türen
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Gebäudeabschreibung

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Gebäudeabschreibung für das Objekt erfassen wollen.

Abschreibung von Einrichtung und Zubehör

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen und Zubehör für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abschreibungsfähigen Einrichtungsgegenständen  zählen u.a.:

  • Kücheneinrichtung
  • Herd und Spüle
  • Geschirrspüler
  • Kühlschrank
  • Gardinen und Teppiche
  • Möbel, Regale, Schränke
  • Sofa
  • Tisch und Stühle
  • Waschmaschine
  • Rasenmäher
Sonderabschreibungen nach § 7 (Sanierungsgebäude, Baudenkmäler, Schutzbauten etc.)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Sonderabschreibungen für das Objekt erfassen wollen.

Unter die Regeln für Sonderabschreibungen fallen

  • Sanierungsgebäude nach § 7h EStG
  • Baudenkmäler nach § 7i EStG
  • Schutzbauten nach § 7, 12 III EStG
  • Modernisierungen nach § 14b BerlinFG

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