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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Renteneinkünfte

In diesem Bereich können Sie alle Renteneinkünfte aus gesetzlichen Rentenversicherung aber auch aus privaten Rentenversicherungen sowie aus Altersvorsorgeverträgen (z.B. Riester-Rente, Pensionsfonds) erfassen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Renteneinkünfte



Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2013 verpflichtet, wenn er mit seinen gesamten zu versteuernden Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag von 8.004 Euro (Verheiratete 16.008 Euro) übersteigt.

Zu den zu versteuernden Einkünften von Rentnern, die anzugeben sind, zählen die private und gesetzliche Rente (Anlage R), aber auch Miet- und Kapitaleinnahmen (Anlage V und Anlage KAP) und vieles mehr.

Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den zu versteuernden Einkünften eines Rentners. Das heißt: Wer eine gesetzliche Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, muss nicht die ganze jährliche Summe von 18.000 Euro versteuern. Wie hoch die zu versteuernde Rente tatsächlich ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist.

Beispiel: Für Manfred Mustermann, der 2005 in Rente ging, liegt die zu versteuernde Rente bei 50 Prozent. Er bekommt wie alle Rentner, die bis 2005 in den Ruhestand gingen, einen Freibetrag von 50 Prozent. Dieser ist nicht zu versteuern. Ab 2005 verringert sich dieser Freibetrag jährlich.

Für Herrn Mustermann gilt: Er bekam 2005 eine Rente von 18.000 Euro. Sein Freibetrag liegt demnach bei 9.000 Euro. Dieser jährliche Freibetrag bleibt bis zu seinem Lebensende konstant. Der verheiratete Rentner Mustermann und seine Frau haben keine weiteren Einnahmen. Sie müssen deshalb keine Steuererklärung abgeben. Denn zusammen bleiben sie mit ihren Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 15.668 Euro. Wäre Max Mustermann ein Single, dann wäre das etwas anderes. Mit 9.000 Euro zu versteuernder Jahresrente läge er über dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro und müsste somit eine Steuererklärung abgeben. Liegen beide Ehepartner über dem Grundfreibetrag müssen Sie jeweils ein separates Formular abgeben.

Der nicht zu versteuernde Anteil der Rente sinkt seit 2005 in jedem Jahr um zwei Prozent, ab 2021 nur um ein Prozent. Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen, müssen erstmals 100 Prozent ihrer Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Rentner, die 2009 erstmals Rente erhalten haben, müssen hiervon bereits 58 Prozent versteuern, ab 2010 sind es 60 Prozent.

Tipp: Wer als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, sollte auch darauf achten, dass er mögliche Werbungskosten geltend macht.

(2013): Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?



Welche Renten sind in der Steuererklärung anzugeben?

Die Besteuerung der Renten unter teilt sich in drei Gruppen:

  • Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungs einrichtungen. Dazu gehören auch Renten aus eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen,
  • sonstige – insbesondere private – Leibrenten und
  • Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und aus der betrieblichen Altersversorgung, auch soweit es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie z. B. der VBL oder einer ZVK, handelt.

Pensionen, z. B. Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte auf der Anlage N ein.

(2013): Welche Renten sind in der Steuererklärung anzugeben?



Welche Renten muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei und brauchen nicht angegeben zu werden. Dazu gehören z. B.

  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten),
  • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten,
  • Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden.

Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.

(2013): Welche Renten muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?



Für welche Renten muss ich Steuern zahlen?

Die meisten Renten müssen versteuert werden. Hierzu gehören die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente, die (große und kleine) Witwen- oder Witwerrente, die Waisenrente, die Betriebsrente (aus einer Direktversicherung) und die Renten aus Lebensversicherungen. Je nach Art der Rente gilt eine unterschiedliche Versteuerung.

Nicht versteuern müssen Sie hingegen eine Rente, die Sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) erhalten, eine Kriegsrente, die Schwerbeschädigtenrente sowie eine Wiedergutmachungsrente.

(2013): Für welche Renten muss ich Steuern zahlen?



Welche Freibeträge können Rentner nutzen?

Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Der persönliche Rentenfreibetrag
Rentner sparen durch den persönlichen Rentenfreibetrag automatisch Steuern. Den persönlichen Rentenfreibetrag von Max Mustermann in Höhe von 9.000 Euro, den er bis zum Lebensende behalten wird, ermittelt das Finanzamt.

Der Versorgungsfreibetrag für Beamte
Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 auf null Prozent. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen. Wäre Max Mustermann ein Beamter gewesen und 2009 in Pension gegangen, hätte er einen Versorgungsfreibetrag von 33,60 Prozent seiner Pension, aber maximal 2.520 Euro, erhalten. Darüber hinaus erhalten Rentner einen Versorgungsfreibetrag. Dieser ist ein Ausgleich für den Wegfall des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und ist unabhängig von der Höhe der Versorgungsbezüge. Auch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wird mit der Zeit geringer. 2009 beträgt er noch 756 Euro, im Jahr 2010 nur noch 720 Euro.
Die Zahlen für 2017 sähen auch hier anders aus: So läge sein Versorgungsfreibetrag bei 1.560 Euro bzw. 20,8 Prozent.

Der Altersentlastungsbetrag
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre, die zur ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten, nutzen. Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbständigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners. Wer 2009 das 64. Lebensjahr vollendete, bekommt einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.596 Euro, 2017 bekäme er nur noch 988 Euro.

Die Werbungskostenpauschale
Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro.

Die Sonderausgaben
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können auch Rentner als Sonderausgaben im Mantelbogen eintragen. Rentner erhalten jedoch einen Krankenversicherungszuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger, der bei den Sonderausgaben wieder abgezogen werden muss.
Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Spendet man nicht oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab.

Die außergewöhnlichen Belastungen
Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen außergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder der Auftrag an einen Handwerker. Aber auch Krankheitskosten, wie Medikamente, Brille oder Zahnersatz können Rentner geltend machen.

Der Minijob
Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 400-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei.

Tipp:
Wenn Sie als Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und abziehbaren Kosten unter dem Steuerfreibetrag von 7.834 Euro bleiben, dann müssen Sie auch keine Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Ab 2010 gilt der Grundfreibetrag von 8.004 Euro pro Jahr.

(2013): Welche Freibeträge können Rentner nutzen?


Feldhilfen

Einkünfte aus Leibrenten

Wenn Sie im Jahr 2013 eine Leibrente (Altersrente) aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse oder den berufsständischen Versorgungseinrichtungen erhalten haben, setzen Sie hier bitte ein Häkchen.

Dazu gehören auch Renten aus eigenen zertifizierten  Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Rente).

Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen

Wenn Sie im Jahr 2013 Rentenzahlungen aus einer privaten Renteversicherung erhalten haben, setzen Sie bitte hier ein Häkchen.

Darunter fallen insbesondere lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen sowie bestimmte zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Mitteilungen über Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Wenn Sie im Jahr 2013 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag erhalten haben, setzen Sie bitte hier ein Häkchen.

Darunter fallen insbesondere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und aus der betrieblichen Altersversorgung, soweit es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie z. B. der VBL oder einer ZVK, handelt.


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