Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


KI-Power für Ihre Steuer:

Mit IntelliScan KI beta
zur mühelosen Erstattung!

Nie wieder Steuerstress!
Lernen Sie hier, wie Sie mit IntelliScan Ihre Steuererklärung schneller und effizienter erledigen. Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch – unsere KI erkennt und verarbeitet alle wichtigen Informationen für Sie.

Bestattungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bestattungskosten



Wer kann Bestattungskosten bei der Steuer angeben?

Sterbeurkunde, Trauerfeier, Todesanzeige und Grabstätte kosten Geld. Wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten, können die Hinterbliebenen die Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Bestattungskosten eines nahen Verwandten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kosten einer Beerdgung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass nicht ausreicht.

Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht mehr möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.

Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbaren Eigenbelastung abgezogen.

(2013): Wer kann Bestattungskosten bei der Steuer angeben?



Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.

Seit 2003 gilt die Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro.

(2013): Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?



Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar?

Abzugsfähige Bestattungskosten sind z. B. die Kosten für:

  •     Arzthonorar für Leichenschau
  •     Blumen (z.B. Dekoration der Trauerhalle, Gestecke, Grabschmuck, Kränze, Sträuße als Grabbeigabe)
  •     Bestattungsunternehmen (z.B. Abwicklung aller Formalitäten, Ankleiden, Aufbahrung, Einbetten, Hygienische Versorgung, Organisation)
  •     Trauerdrucksachen (z.B. Traueranzeigen in Tageszeitungen, Vereinsblättern etc., Briefe, Karten sowie Danksagungen)
  •     Fahrtkosten (z.B. Fahrten, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Erledigung der Formalitäten)
  •     Friedhofsverwaltung (z.B. Gebühren für Beisetzung, Trauerfeier, Nutzungsgebühr Grabstelle)
  •     Gebühren (z.B. Sterbeurkunde, Beschaffung v. Unterlagen f. Beurkundung)
  •     Grabpflege
  •     Grabstätte, Grabkreuz, Grab(denk)mal, Grabstein (z.B. Kosten für Aufstellung, Einfassung, Erstbepflanzung, Grabmalinschrift, Steinmetz, Umrandung)
  •     Musikalische Gestaltung der Trauerfeier durch Organisten oder Musiker anderer Art
  •     Porto (z.B. für Traueranzeigen, Danksagungen und Schriftverkehr)
  •     Sarg für Erd- oder Feuerbestattung (mit Sargausstattung)
  •     Sargträger
  •     Schuldzinsen (für Kredit zur Bezahlung der Bestattungskosten)
  •     Sterbehemd
  •     Trauerfeier (nur Aufwendungen für Organisation, Einladungen etc.)
  •     Trauerredner
  •     Überführungen
  •     Schmuckurnen

(2013): Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar?



Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an?

Die folgenden Bestattungskosten werden  vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt:

  •     Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus)
  •     Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung
  •     Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung

(2013): Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an?


Feldhilfen

Bestattungskosten

Summe der Bestattungskosten, die Sie bereits erfasst haben.

Bezeichnung

Geben Sie hier bitte an, um was für Bestattungskosten es sich gehandelt hat.

Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Kosten

Geben Sie hier bitte die Höhe der entstandenen Bestattungskosten an.

Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse) geben Sie bitte gesondert im Feld "Erstattungen" an.

Erstattungen

Geben Sie hier bitte die Höhe der erhaltenen oder noch zu erwartenden Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse oder aus anderen Versicherungen) an.

Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Diese Erstattungen mindern die abzugsfähigen Aufwendungen für Krankheitskosten entsprechend.


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt